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iPhone 7 gar nicht mal so wasserfest?

Keine Gewährleistung bei Feuchtigkeitsschäden

Wasserfest scheint bei Apple ein dehnbarer Begriff zu sein. (Bild: ddp)
Wasserfest scheint bei Apple ein dehnbarer Begriff zu sein. (Bild: ddp)

Das neue iPhone ist wasserfest – hieß es zumindest, als das Gerät am 7. September in San Francisco vorgestellt wurde. Doch scheinbar glaubt Apple selbst nicht an dieses Versprechen, denn bei der Garantie für Wasserschäden ist der iPhone-Hersteller jetzt zurückgerudert.

„Flüssigkeitsschäden sind nicht von der Garantie abgedeckt“, steht auf mehreren Internetseiten. Moment mal! Hieß es nicht, man könne das neue iPhone mit unter die Dusche und in die Badewanne nehmen? Das Unternehmen wirbt mit der sogenannten IP67-Zertifizierung, die besagt, dass das Mobiltelefon staub- und wasserdicht ist. Das iPhone soll eigentlich bei bis zu einem Meter Tiefe für 30 Minuten gegen das Eindringen von Wasser geschützt sein.

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Jetzt heißt es plötzlich, man solle das Gerät mindestens fünf Stunden trocknen lassen, wenn es mit Flüssigkeit in Kontakt gekommen ist. Währenddessen darf man das iPhone auf keinen Fall aufladen oder Zubehör verwenden, da es sonst Schaden nehmen kann, für den Apple keine Garantie übernehmen will.

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Dürfen die das? Neben der Garantie gibt es die gesetzliche Gewährleistungspflicht, die besagt: Wenn Apple sein Produkt mit der IP67-Zertifizierung bewirbt, muss es auch diesem Standard entsprechen. Kunden, denen ihr iPhone 7 durch den Kontakt mit Flüssigkeiten kaputt gegangen ist, können sich auf diese gesetzliche Gewährleistung berufen, heißt es auf dem digitalen Technik- und Lifestyle-Portal „Techbook“.

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