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Das Haus der vielen Schlösser

Es erscheint nur auf den ersten Blick etwas merkwürdig, wenn die deutsche Sicherheitsbranche zu einer Pressekonferenz ins Gefängnis von Essen einlädt. Aber auch nur auf den ersten Blick. Denn in der Sicherheitsindustrie geht es um den Schutz vor Einbrüchen, in den Gefängnissen genau ums Gegenteil: nämlich um den Schutz vor Ausbrüchen. Die JVA Essen liegt in einem idyllischen Stadtteil, in dem man viel vermutet, aber bloß kein Gefängnis. Der Knast selbst ist von außen recht unscheinbar und wäre ohne Beschilderung und die Stacheldrahtrollen auf dem Dach kaum zu erkennen. Es handelt sich um einen sogenannten Atriumbau, das heißt, es gibt keine Extramauer rund ums Gebäude, sondern die Außenmauer des vierseitigen Gebäudekomplexes ist die Grenze.

Dass das Gefängnis trotzdem alles andere als eine Idylle ist, merkt man schon am Eingang. Handys sind verboten und müssen beim Pförtner abgegeben werden – ausgeschaltet versteht sich. Außerdem wird jeder Besucher mindestens so genau intensiv untersucht wie bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen. Anschließend geht es durch eine Schleuse und schon ist man im Knast. Ein doch eher mulmiges Gefühl macht sich breit. Dabei sind die Räume hier gar nicht mal so unfreundlich. Trotzdem: Man spürt als Besucher, dass das hier etwas anders ist. Man ist nicht mehr frei.

Anlass dieses mehr oder weniger originellen Zusammentreffens ist die Messe Security Essen 2016, die Ende September in der Stadt stattfindet. Selbst die Vollzugsbeamten des Essener Gefängnisses pilgern hin – aus fachlichem Interesse, wie sie selbst bekunden. Hier trifft sich die internationale Sicherheits- und Brandschutzbranche. Mehr als 1.000 Aussteller aus aller Welt präsentieren ihre Produkte und Dienstleistungen aus den Bereichen IT-Security, mechanische und elektronische Sicherungstechnik, Dienstleistungen, Brandschutz und – bitte zum Genießen des Wortes einmal kurz innehalten – Freigeländesicherung.

Viele Hersteller und Systemanbieter wollen ihre Neuheiten aus der Sicherheitstechnik vorführen: Zutrittskontrollen, Schließtechnik und Videoüberwachung und das alles zunehmend vernetzt oder gleich in ein Smart Home integriert. Klarer Schwerpunkt der Messe wird die IT-Sicherheit sein, denn ob Cyberattacken oder Wirtschaftsspionage: die digitale Kriminalität nimmt scheinbar unaufhaltsam zu. „IT-Sicherheit ist ein riesiger Wachstumsmarkt“, sagt Messegeschäftsführer Oliver Kuhrt. „In dieser in vielerlei Hinsicht unsicheren Zeit kommt die Messe genau richtig“, lobt der Veranstalter sich ein bisschen selbst. Zusätzlich zur Ausstellung gibt es auch eine Fachkonferenz „Vernetzte Sicherheit / Industrie 4.0“ unter anderem mit Experten des Fraunhofer Instituts und des Instituts für Informatik der Universität Bonn.

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Milliardengeschäfte mit der Sicherheit

14,5 Milliarden Euro hat die Branche im vergangenen Jahr umgesetzt, knapp die Hälfte davon – nämlich 7,1 Milliarden – hat sich die deutsche Schloss- und Beschlagindustrie sozusagen erschlossen. Natürlich hat auch diese spezielle Branche ihren eigenes Sprachorgan – den Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie. Ihr Geschäftsführer Stephan Schmidt sagt, das Städtchen Velbert sei noch immer „das Mekka der Schloss- und Beschlagindustrie“. Die dort angesiedelten Betriebe profitierten enorm vom derzeitigen Boom beim Wohnungsbau. Aber auch viele neue Gefängnisse würden gebaut, deshalb präsentierte Schmidt auch das High-Tech-Modell einer „Gewahrsamstür“ wie eine Zellentür im Fachjargon heißt. Allein das Schloss kostet mehr als 1.000 Euro.

Eher Low-Tech, aber nicht weniger wirksam, sind die Zellentüren im Essener Gefängnis. Es wurde bereits 1910 erbaut. Im Zweiten Weltkrieg wurde es fast vollständig zerstört, danach Stück für Stück wieder aufgebaut und bietet Platz für etwa 500 Häftlinge. Derzeit wird es wieder mal um- respektive neugebaut. In Essen sitzen neben Untersuchungshäftlingen Männer ein, die bis zu 30 Monaten Haft verurteilt worden sind.

Justizvollzugsamtsinspektor Ralf Teschner führt ruhig und sehr kompetent durch die Räume. Er zeigt eine großzügige, aber fensterlose Sporthalle, die bei den Häftlingen sehr beliebt ist. „Hier wird ordentlich Druck aus dem Kessel gelassen, das ist sehr wichtig“, sagt Teschner. Das leuchtet ein. Viele Insassen verbringen 24 Stunden am Tag in ihrer zehn Quadratmeter großen Zelle, da staut sich einfach viel auf.

In einer sehr großzügig eingerichteten Schreinerei stellen Häftlinge Möbel her, meist für den Eigenbedarf der Anstalt, in geringem Umfang aber auch für Auftraggeber von außen. Außerdem können Anstaltsmöbel repariert werden. Höhepunkt des kleinen Gefängnisrundgangs ist der Besuch in einer fensterlosen Arrestzelle für Häftlinge, die suizidgefährdet sind oder solche, die randalieren. Die Toilette ist ein Aluminium-Abtritt, der in den Boden eingelassen ist. Auch das Bett ist quasi in den Boden versenkt, die Leuchtstoffröhrenlampen sind hinter Panzerglas verborgen. Der Raum wird mit mehreren Kameras überwacht. Die Vorstellung, in so einer Zelle mehrere Tage dahinvegetieren zu müssen, ist sehr beklemmend.

Mitten im Zellenblock hängt eine Glocke, fast so groß wie eine Kirchenglocke. Sie war lange Jahre das einzige Kommunikationsmittel. Heute wird sie hauptsächlich dazu benutzt, um Wachleute zu verabschieden. „Kollegen, die in Ruhestand gehen, werden ausgeläutet“, erklärt Teschner. „Das ist eine sehr sentimentale Angelegenheit, die kurioserweise auch die Gefangenen sehr schätzen. So still ist es in der Anstalt sonst nie.“ Doch bei aller Knastromantik ist es einfach eine große Erleichterung, dass man das Gefängnis als Besucher auch wieder verlassen darf. Als ein freier, selbstbestimmter Mensch, der mit der Sicherheitsbranche höchstens dann zu tun hat, wenn es sich vor Einbruch, Diebstahl oder Feuer schützen will.

KONTEXT

Wann Steuersünder ins Gefängnis müssen

Ziel des Grundsatzurteils

Es sei geboten, "dem drohenden Ungleichgewicht zwischen der Strafpraxis bei der allgemeinen Kriminalität und der Strafpraxis in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren entgegenzutreten und dem berechtigten besonderen öffentlichen Interesse an einer effektiven Strafverfolgung schwerwiegender Wirtschaftskriminalität gerecht zu werden".

Steuervergehen "in großem Ausmaß"

"Das Merkmal ,in großem Ausmaß' liegt danach nur dann vor, wenn der Hinterziehungsbetrag 50.000 Euro übersteigt. Die Betragsgrenze von 50.000 Euro kommt namentlich dann zur Anwendung, wenn der Täter ungerechtfertigte Zahlungen vom Finanzamt erlangt hat, etwa bei Steuererstattungen durch Umsatzsteuerkarusselle, Kettengeschäfte oder durch Einschaltung von sogenannten Serviceunternehmen. (...) Beschränkt sich das Verhalten des Täters dagegen darauf, die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis zu lassen, und führt das lediglich zu einer Gefährdung des Steueranspruchs, dann kann das ,große Ausmaß' höher angesetzt werden. Der Senat hält hierbei eine Wertgrenze von 100000 Euro für angemessen."

Strafmaß

"Jedenfalls bei einem sechsstelligen Hinterziehungsbetrag wird die Verhängung einer Geldstrafe nur bei Vorliegen von gewichtigen Milderungsgründen noch schuldangemessen sein. Bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe kommt eine aussetzungsfähige Freiheitsstrafe nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe noch in Betracht."

Mildernde Umstände

Diese seien gegeben, "wenn sich der Täter im Tatzeitraum im Wesentlichen steuerehrlich verhalten hat und die Tat nur einen verhältnismäßig geringen Teil seiner steuerlich relevanten Betätigungen betrifft. Bedeutsam ist daher das Verhältnis der verkürzten zu den gezahlten Steuern. (...) In die vorzunehmende Gesamtwürdigung ist auch die Lebensleistung und das Verhalten des Täters nach Aufdeckung der Tat einzubeziehen, etwa ein (frühzeitiges) Geständnis, verbunden mit der Nachzahlung verkürzter Steuern."

KONTEXT

Welche Management-Fehler fatal für Firmen sein können

Fehler eins

Frühwarnsignale, z.B. für Markt- oder technologische Veränderungen, werden nicht wahrgenommen oder sogar aktiv verdrängt.

Fehler zwei

Regulatorische und politische Einflüsse auf die künftige Unternehmensentwicklung werden systematisch unterschätzt.

Fehler drei

Markt- und Kundenveränderungen werden im Vorstand nicht (hinreichend) analysiert und diskutiert.

Fehler vier

Geschäftsmodelle werden nicht kritisch reflektiert.

Fehler fünf

Man hält zu lange an traditionellen (und bislang erfolgreichen) Vorgehensweisen fest.

Fehler sechs

Es mangelt an Mut, gegen die herrschende Meinung zu argumentieren.

Fehler sieben

Bei spürbaren Veränderungen wird zu zögerlich gehandelt, man ergeht sich in Aktionismus und Effekthascherei "auf der Bühne" ohne konkrete Maßnahmen.

Fehler acht

Es fehlt eine klar und überzeugend kommunizierte Veränderungsvision und Strategie.

Quelle

Umfrage unter Partnern von Roland Berger Strategy Partners. Zitiert in "Gute Führung" von Burkhard Schwenker und Mario Müller-Dofel. Erschienen 2012 bei BrunoMedia Verlag.