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Hartes BGH-Urteil für Lebensversicherer

Kunden können ihre Versicherungen noch nach Jahren widerrufen - auch wenn sie ihr Widerspruchs- und Kündigungsrecht verloren haben.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat es in sich: Kunden, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen und später gekündigt haben, können einen Großteil ihrer Prämien abschlagsfrei zurückerhalten. Über die genaue Höhe der Rückzahlungsansprüche muss nun das Oberlandesgericht Stuttgart entscheiden, an das der BGH den Fall zurückwies. Auf die Versicherungswirtschaft könnten Kosten in Millionenhöhe zukommen. Die Richter gaben einem Kunden der Allianz Recht, der seine 1998 abgeschlossene Lebensversicherung nach fast zehn Jahren wiederrufen wollte.

In dem Verfahren geht es um Klauseln, durch die das Kündigungs- und Widerspruchsrecht des Kunden spätestens ein Jahr nach der ersten Prämienzahlung erlosch – auch dann, wenn der Kunde davon gar nichts wusste. Diese Klauseln nutzen die Versicherer seit 2008 nicht mehr. Im Dezember 2013 hatte der Europäische Gerichtshof diese Regelung für mit dem Europarecht nicht vereinbar erklärt und die deutschen Gerichte zum Handeln aufgefordert. Der BGH stellte nun klar, dass ein zeitlich unbefristetes Widerspruchsrecht bestehe, wenn der Verbraucher nicht oder nicht ordnungsgemäß über seine Verbraucherechte, insbesondere sein Widerspruchsrecht belehrt wurde.

(PD)