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Gesundheitsminister Spahn will die Notfallambulanzen entlasten

Der Gesundheitsminister legt einen Gesetzentwurf vor, der das Problem überfüllter Notaufnahmen lösen soll. Die SPD signalisiert Zustimmung.

Der Gesundheitsminister ist einer der Aktivposten der Bundesregierung. Foto: dpa
Der Gesundheitsminister ist einer der Aktivposten der Bundesregierung. Foto: dpa

Schon vor mehr als einem Jahr legte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ein erstes Konzept vor, um die überfüllten Notfallaufnahmen durch eine bessere Steuerung der Patienten zu entlasten. Nun hat der Gesundheitsminister seine Pläne in einen Gesetzentwurf gegossen: Die Notfallambulanzen der Krankenhäuser, die Bereitschaftsdienste der niedergelassenen Ärzte und die Rettungsdienste sollen besser zusammenarbeiten. Ziel ist, Hilfesuchende frühzeitig zum richtigen Ansprechpartner zu lotsen.

„Die Bürger müssen sich im Notfall darauf verlassen können, dass sie schnell und gut versorgt werden“, sagte Spahn der „Rheinischen Post“. Unnötige Warteschlangen im Krankenhaus würden nicht „zu einem der besten Gesundheitssysteme der Welt“ passen. Der Bundestag soll die Reform der zersplitterten Notfallversorgung bis Ende 2020 beschließen, so der Zeitplan des Ministers.

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Die SPD begrüßte, dass Spahn die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform der Notfallversorgung angeht. „Der vorliegende Entwurf geht im Sinne der Patientinnen und Patienten in die richtige Richtung hin zu mehr Verzahnung und Koordinierung in der Notfallversorgung“, sagte die für Gesundheitspolitik zuständige SPD-Fraktionsvizechefin, Bärbel Bas, dem Handelsblatt.

Immer mehr Patienten wählen als ersten Anlaufpunkt die Notaufnahmen der Krankenhäuser Der Sachverständigenrat Gesundheit führt in seinen Gutachten an, dass mehr als die Hälfte der Notfallbehandlungen in Kliniken stattfänden. Dagegen habe der ärztliche Bereitschaftsdienst an Bedeutung verloren. Viele Patienten wüsste darüber nicht Bescheid, außerdem würden sich die Beschwerden in ihrer Selbstwahrnehmung oft nicht mit der tatsächlichen medizinischen Dringlichkeit decken.

Seit Jahresbeginn gibt es eine rund um die Uhr geschaltete Hotline, die Patienten auch außerhalb der Sprechstundenzeiten vermittelt. Die Hoffnung ist, dass das von einer breiten Werbekampagne begleitete Angebot unter der Telefonnummer 116 117 den Notfalldienst der niedergelassenen Mediziner bekannter macht. Spahn will diese Hotline nun mit der Notrufnummer 112 verzahnen. Das „gemeinsame Notfallleitsystem“ soll die „zentrale telefonische Lotsenfunktion“ für Hilfesuchende in medizinischen Notsituationen übernehmen, heißt es in dem Gesetzentwurf, der dem Handelsblatt vorliegt.

Bas beklagte allerdings, dass es zwei verschiedene Rufnummern für Notfälle geben würde. „Hier sehe ich noch Nachbesserungsbedarf“, sagte die SPD-Politikerin.
In ausgewählten Kliniken sollen darüber hinaus als erste Anlaufstelle für Patienten „Integrierte Notfallzentren“ entstehen, die gemeinsam von Krankenhäusern und Kassenärztlichen Vereinigungen betrieben werden. Mediziner nehmen dort eine Ersteinschätzung vor. Je nach Schwere der Leiden werden Patienten der ambulanten Behandlung zugewiesen oder kommen in die Notfallversorgung eines Krankenhauses.

Schließlich will Spahn die in Verantwortung der Länder stehende Notfallrettung anders finanzieren. Bislang übernimmt die Krankenversicherung den Transport mit dem Rettungswagen nur, wenn der Patient in ein Krankenhaus gebracht wird. Künftig soll der Rettungsdienst als eigene medizinische Leistung vergütet werden – um damit auch unnötige Einlieferungen zu vermeiden.

Scharfe Kritik der DKG

Der Gesetzentwurf weicht in einigen Punkten von den ursprünglichen Plänen des Gesundheitsministers ab. So sollen die Bundesländern doch die Zuständigkeit für die Rettungsdienste und die dazugehörigen Leitstellen behalten. Damit will Spahn eine Grundgesetzänderung vermeiden, für die er eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag hätte organisieren müssen.

Die Länder sollen stattdessen mit finanziellen Anreizen dazu bewegt werden, mit den Kassenärzten bei den telefonischen Notfallleitstellen zusammenzuarbeiten. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass nur dann Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung an die 112-Rettungsstellen fließen, wenn diese eine Kooperation mit dem Bereitschaftsdienst der Kassenärzte eingehen.

Ebenfalls verzichtete Spahn darauf, den bei den Kassenärzten angesiedelten Auftrag zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung teilweise an die für die Krankenhausplanung zuständigen Bundesländer zu übertragen. Bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) kam das gut an. Spahns Entwurf greife das Prinzip ambulant vor stationär auf, erklärte KBV-Chef Andreas Gassen. „Damit wird die Versorgung der Patienten verbessert.“

Heftige Kritik äußerte dagegen die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Die Kassenärzte hätten den Sicherstellungsauftrag schon in der Vergangenheit nicht ausreichend erfüllen können. Und nun sollen sie auch noch die medizinische Federführung für die geplanten „Integrierten Notfallzentren“ in den Kliniken bekommen, beklagte die Interessenvertretung in einer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf.

DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum sprach von einem „Affront für die deutschen Krankenhäuser“. Die Versorgung der Patienten werde nicht verbessert. Vielmehr würden die die Anlaufstellen im Notfall „stark begrenzt“, da die neuen Zentren nur an ausgewählten Krankenhäusern entstehen sollen.