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Gesetz gegen Hass und Hetze soll beschlossen werden

Gegen Kriminalität im Internet soll künftig stärker durchgegriffen werden. Doch das Gesetz überzeugt eine Partei nicht vollkommen.

Wer anderen Körperverletzung und sexuelle Übergriffe androht, begeht nach dem Gesetzentwurf künftig eine Straftat. Foto: dpa
Wer anderen Körperverletzung und sexuelle Übergriffe androht, begeht nach dem Gesetzentwurf künftig eine Straftat. Foto: dpa

Hass und Hetze werden in Deutschland künftig stärker verfolgt und bestraft. Das im Dezember von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) vorgelegte Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität soll am Donnerstag mit „zahlreichen Änderungen“ im Bundestag beschlossen werden, sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Fechner der Deutschen Presse-Agentur. Die Rechtspolitiker der Koalition und das Bundesjustizministerium seien sich einig.

„Hass und Hetze im Netz haben ein unerträgliches Maß angenommen. Hanau hat gezeigt, dass der Schritt von Wort zu Tat oft nicht weit ist“, sagte Fechner. „Wir freuen uns sehr, dass es geklappt hat und wir dieses wichtige Gesetz nächste Woche verabschieden können.“

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Ein zentraler Punkt im neuen Gesetz sei dabei der Schutz von Kommunalpolitikern, denn gerade sie seien häufig Beleidigungen ausgesetzt. Derzeit schützt das Strafgesetzbuch eine „im politischen Leben des Volkes stehende Person“ vor übler Nachrede und Verleumdung. Angewandt wurde der entsprechende Paragraf bislang vor allem bei Bundes- und Landespolitikern.

Wer anderen Körperverletzung und sexuelle Übergriffe androht, begeht nach dem Gesetzentwurf künftig eine Straftat - wie bisher nur bei Morddrohungen. Zudem sollen unter anderem Menschen, die in Notaufnahmen arbeiten, besonders vor Drohungen und Gewalthandlungen geschützt werden.

Die Grünen sehen aber weiter Änderungsbedarf. Es sei gut, dass es nun endlich zu Gesetzesänderungen komme, erklärte die Grünen-Rechtsexpertin Renate Künast am Samstag. „Von der konkreten Ausführung sind wir jedoch nicht vollkommen überzeugt und bringen entsprechend Änderungsanträge in das Verfahren ein“, betone sie. Dies betreffe insbesondere die konkrete Gestaltung des Meldeverfahrens an das Bundeskriminalamt und die Nutzung der Daten.