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Geschäftsreiseverband plädiert für Insolvenzabsicherungs-Pflicht der Airlines

Nach der Germania-Pleite wird der Ruf nach einem besseren Schutz für Reisende lauter. Denn nicht alle Passagiere können bei Insolvenzen auf Entschädigung hoffen.

Angesichts der Germania-Insolvenz werden Stimmen lauter, die eine Insolvenzabsicherung bei Fluggesellschaften fordern. „Von Insolvenzen im Luftverkehr sind in vielen Fällen auch Geschäftsreisende negativ betroffen. Daher unterstützen wir jede sinnvolle Bemühung, Verbraucherrechte zu stärken“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutsches Reisemanagement (VDR), Hans-Ingo Biehl, dem Handelsblatt. Eine Insolvenzabsicherung der Kundengelder sei daher „grundsätzlich wünschenswert“.

Diese dürfe aber „weder zu unverhältnismäßig hohen Flugpreissteigerungen führen, noch durch einen deutschen Alleingang den hiesigen Luftverkehrsstandort im europäischen Wettbewerb einseitig benachteiligen“, sagte Biehl weiter. Der VDR vertritt die Reisestellen aller großen deutschen Unternehmen.

Zuvor hatte sich auch das Bundesjustizministerium für bessere Fluggastrechte ausgesprochen und sich für eine europäische Lösung stark gemacht. „Die erneute Insolvenz einer Airline zeigt, dass wir auch für Flugreisende, die nicht pauschal gebucht haben, eine Insolvenzabsicherung brauchen“, sagte Staatssekretär Gerd Billen dem Handelsblatt.

Bei Pauschalreisen schreibt die EU-Pauschalreiserichtlinie vor, dass Passagiere einen Insolvenzschutz erhalten. Das heißt: Fluggesellschaften sind dazu verpflichtet, beim Ticketverkauf eine Versicherung für den Ticketpreis und die Rückbeförderung anzubieten.

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Direkt bei einer Airline gebuchte Flugtickets verfallen hingegen bei einer Insolvenz, solange kein neuer Investor gefunden wird. Doch selbst dann ist eine Entschädigung fraglich, dass Passagiere bei einem Insolvenzverfahren als „nicht bevorrechtigte Gläubiger“ gelten und ihre Forderungen damit eine geringere Priorität haben.

Deshalb will nun auch die SPD die Rechte von Flugpassagieren bei Airline-Insolvenzen stärken. „Wenn Verbraucher schon den vollen Flugpreis gezahlt haben, müssen sie die Garantie haben, auch fliegen zu können“, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, dem Handelsblatt. Die SPD fordere schon lange, dass Fluggesellschaften die Kundengelder gegen Insolvenz absichern müssen. Bisher blockiere aber die Union bei diesem Thema.

In der CDU zeigt man sich inzwischen aber offen für einen besseren Schutz für Reisende. „Eine Insolvenzabsicherung für Flugreisende wäre wünschenswert“, sagte der Koordinator der Bundesregierung für Luft- und Raumfahrt, Thomas Jarzombek (CDU), der „Rheinischen Post“. „Aber wir brauchen das auf europäischer Ebene, sonst wäre das nur ein Wettbewerbsnachteil für hiesige Airlines und würde den Kunden nicht helfen.“

Die Fluggesellschaften lehnen das aber ab. „Sollten künftig Versicherungsunternehmen die Insolvenz von Fluggesellschaften absichern müssen, dann würden die Versicherer gerade bei potenziell notleidenden Fluggesellschaften ein solches Versicherungsrisiko gar nicht mehr versichern“, argumentierte der Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes BDL, Matthias von Randow.

Airline-Insolvenzen sind keine Seltenheit. Seit der Pleite der zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft Air Berlin sind mehrere kleine Airlines vom Markt verschwunden. Die steigenden Kosten für Treibstoff belasten, während das Überangebot an Flügen in Europa auf die Preise drückt.

Die 1986 gegründete Germania hatte zuletzt 37 Flugzeuge im Einsatz. Von 18 Abflughäfen aus bot das Unternehmen Verbindungen zu mehr als 60 Zielen innerhalb Europas, nach Nordafrika, in den Nahen und Mittleren Osten an. Die Airline mit dem grün-weißen Logo schrieb 2018 rote Zahlen. Germania sei seit 2008 aggressiv gewachsen - von 500.000 Sitzplätzen Kapazität im Jahr auf sechs Millionen, sagte Branchenexperte Daniel Röska von Bernstein Research. Die Lufthansa habe die stärksten Überschneidungen und könne deshalb am meisten von den wechselnden Kundenströmen profitieren.

Dass Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) Staatshilfe für die Germania – anders als bei Air Berlin – ausgeschlossen hat, deutet nach Auffassung des Anwalts Werner Meier von der internationalen Wirtschaftskanzlei Simmons & Simmons darauf hin, dass die Bundesregierung keine Sanierungsperspektive gesehen habe. Entsprechende Gespräche mit einer privaten Investorengruppe über 15 Millionen Euro waren am Montag gescheitert. Eine staatliche Hilfe wäre schon wegen der extrem unsicheren Rückzahlungsperspektive nach EU-Beihilferecht nicht zulässig gewesen. Meier vertritt nach eigenen Angaben eine Gruppe von Finanzgläubigern im Insolvenzverfahren um die Air Berlin.

Derzeit prüft der vorläufige Insolvenzverwalter Rüdiger Wienberg die vorhandenen Vermögenswerte und die Perspektiven zur Fortführung des bereits am Dienstag eingestellten Flugbetriebs. Über die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens entscheidet das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg. Die knapp 1700 Beschäftigten sollen bis einschließlich März von der Arbeitsagentur Insolvenzgeld erhalten, das zunächst über einen Bankkredit finanziert werden müsste.