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Eieiei: Urteil im Streit zweier Eierlikörhersteller gefallen

Im Streit zweier Eierlikörhersteller hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht heute ein Machtwort gesprochen. Der Spirituosenfabrikant Verpoorten aus Bonn hat seinen Konkurrenten Nordik aus dem niedersächsischen Jork wegen dessen Werbung verklagt.

Eierlikör
Der Zoff zweier Eierlikörhersteller hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht auf den Plan gerufen. (Bild: dpa)

Das Gericht schlug sich mit seinem Urteil am Donnerstag auf die Seite des Spirituosenherstellers Nordik, Verpoorten ging leer aus. Es könne einem Eierlikörhersteller nicht untersagt werden, auf den Grundstoff Ei hinzuweisen, befand der Senatsvorsitzende Erfried Schüttpelz. Eine Markenverletzung sei das nicht.

Damit blieb das Gericht bei seiner vorläufigen Bewertung vom März. Eine Revision ließ es nicht zu. Den Bonnern bleibt aber noch die Beschwerde beim Bundesgerichtshof gegen die Nichtzulassung.

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Die Niedersachsen hatten fünf Eierlikörflaschen für fünf verschiedene Geschmacksrichtungen mit dem Zusatz "Ei, Ei, Ei, Ei, Ei" beworben. Darin sahen die Anwälte Verpoortens eine zu große Nähe zur seit Jahrzehnten geschützten Wortmarke "Eieiei Verpoorten". Es ging um Abmahnkosten und eine etwaige Schadenersatzpflicht, sollte die Ei-Aufzählung als Ruf-Ausbeutung gewertet werden.

Anwälte kritisierten "deutliche Anlehnung"

Jahrzehntelang hatten die Bonner Likörfabrikanten in den Slogan "Eieiei Verpoorten" viel Geld investiert und ihn ins Gedächtnis von Millionen Deutschen gebrannt. Der Slogan, bereits seit 1978 als Wortmarke geschützt, wird von dem Unternehmen immer noch eifrig genutzt.

Ei, Ei, Ei, Ei, Ei sei eine "deutliche Anlehnung", kritisierten die Anwälte des Bonner Unternehmens. Die Niedersachsen hatten für ihre fünfmalige Eierei sogar ebenfalls Markenschutz beantragt, waren damit vor dem Bundespatentgericht aber gescheitert.