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Frankreich reagiert mit Beschlagnahmung auf Verknappung von Atemschutzmasken

Frankreich will per Dekret die Verteilung von Atemschutzmasken kontrollieren. Allerdings könnte das auch einen ungewollten psychologischen Effekt haben.

Schutzmaßnahmen der Klasse FFP2 werden vom französischen Staat beschlagnahmt und kontrolliert ausgegeben. Foto: dpa
Schutzmaßnahmen der Klasse FFP2 werden vom französischen Staat beschlagnahmt und kontrolliert ausgegeben. Foto: dpa

Die französische Regierung hat das von Präsident Emmanuel Macron angekündigte Dekret über die Beschlagnahmung von Atemmasken im Amtsblatt veröffentlicht. Zugleich hat das Gesundheitsministerium mitgeteilt, wie es sich die Ausführung der Beschlagnahmung vorstellt.

Laut Dekret werden bis zum 31. Mai alle Lagerbestände an Schutzmasken der Klasse FFP2, die bei Unternehmen oder natürlichen Personen vorhanden sind, beschlagnahmt. Dasselbe gilt für die laufende und künftige Produktion.

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Dadurch soll die Versorgung des medizinischen Personals und der am Coronavirus (Covid-19) Erkrankten sichergestellt werden. FFP2-Masken müssen mindestens 94 Prozent der in der Luft befindlichen Partikel bis zu einer Größe von 0,6 μm herausfiltern.

Die Umsetzung der Anordnung funktioniert laut einer Mitteilung des Gesundheitsministeriums folgendermaßen: Jede Apotheke erhält von ihrem Großhändler in der laufenden Woche mindestens eine Kiste mit zehn Schachteln à 50 Masken. Die Kisten müssen mit dem Etikett „Staatlicher Bestand“ versehen werden.

Sämtliche Ärzte, Krankenschwestern, Hebammen, Physiotherapeuten und Zahnärzte haben Anrecht auf eine Schachtel mit 50 Masken, wenn sie sich mit ihrem Ausweis vorstellen. „Berufsethos und Bürgersinn“ sollen gewährleisten, dass jeder Mitarbeiter des Gesundheitswesens seinen Vorrat erhält. Gemeint ist: Es wird erwartet, dass die Berechtigten nur das Notwendige nachfragen und nicht ihrerseits Hamsterkäufe tätigen.

Die Masken sollen vor allem das Gesundheitspersonal schützen und Personen, bei denen eine Infektion nachgewiesen wurde, daran hindern, sie weiterzuverbreiten. In Ausnahmefällen haben Ärzte aber das Recht, auch Masken an andere Patienten auszugeben, um auf diese Weise für sich das Risiko einer Infektion zu verringern.

Maßnahme könnte Menschen zu weiteren Hamsterkäufen verleiten

Zeitgleich mit der Veröffentlichung des Dekrets haben die Hamsterkäufe von Lebensmitteln in Frankreich zugenommen, die bis dato nur ein kleines Randphänomen waren. Besonders beliebt sind Nudeln und Gemüse-Konserven.

Es ist dabei nicht auszuschließen, dass die Requirierung einen ungewollten psychologischen Effekt haben könnte: Sie zeigt, wie schnell der Staat in die Verteilung von Gütern eingreifen kann und verstärkt damit möglicherweise die irrationale Angst, dass es zu Versorgungsengpässen kommen könne.

Die französischen Einzelhandelsunternehmen versuchen, die Verbraucher zu beruhigen: „Es gibt ausreichend Vorräte“, hieß es in Mitteilungen. Alle Supermärkte würden beliefert, niemand müsse zu Panikkäufen greifen.

Wirtschaftsminister Bruno Le Maire sagte, ihm sei berichtet worden, dass der Preis von Desinfektionsgels sich in manchen Geschäften und Online-Verkäufen verdoppelt oder verdreifacht habe. „Das ist empörend, als Garant der wirtschaftlichen Ordnung werde ich das keinesfalls hinnehmen“, sagte der Minister.

Am Mittwoch werde er ein Dekret veröffentlichen, das die Preise dieser Gels und Flüssigkeiten auf Alkoholbasis einfrieren werde. Le Maire forderte die Franzosen ebenfalls zur Besonnenheit beim Einkauf auf: „Es gibt keinerlei Grund zu Hamsterkäufen, die Versorgung ist gewährleistet.“