Werbung
Deutsche Märkte schließen in 1 Stunde 1 Minute
  • DAX

    18.116,98
    -20,67 (-0,11%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.001,59
    -6,58 (-0,13%)
     
  • Dow Jones 30

    38.492,91
    -10,78 (-0,03%)
     
  • Gold

    2.333,70
    -8,40 (-0,36%)
     
  • EUR/USD

    1,0702
    -0,0002 (-0,02%)
     
  • Bitcoin EUR

    61.199,78
    -1.240,70 (-1,99%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.427,84
    +3,74 (+0,26%)
     
  • Öl (Brent)

    82,89
    -0,47 (-0,56%)
     
  • MDAX

    26.447,15
    -177,87 (-0,67%)
     
  • TecDAX

    3.312,05
    +25,14 (+0,76%)
     
  • SDAX

    14.252,97
    -6,74 (-0,05%)
     
  • Nikkei 225

    38.460,08
    +907,92 (+2,42%)
     
  • FTSE 100

    8.051,58
    +6,77 (+0,08%)
     
  • CAC 40

    8.104,26
    -1,52 (-0,02%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.785,56
    +88,92 (+0,57%)
     

Foodwatch: Pestizid-Zulassungen ohne Risikoprüfung erneuert

Brüssel/Berlin (dpa) - Fast 30 Prozent der Pestizid-Zulassungen in der EU sind nach Foodwatch-Recherchen im vergangenen Jahrzehnt ohne erneute Risikoüberprüfung verlängert worden. 135 der 455 in der EU zugelassenen Mittel seien betroffen. Das ergab eine Auswertung der EU-Pestizid-Datenbank, wie die Verbraucherorganisation mitteilte.

Die Genehmigungen werden demnach zum Teil seit vielen Jahren immer wieder über das ursprüngliche Ablaufdatum der Zulassung hinaus verlängert - ohne, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) eine neue Sicherheitsbewertung vorgenommen hat.

«Das EU-Pestizid-Zulassungssystem hat so viele Schwachstellen, dass eine Reform dringend notwendig ist», sagte Lars Neumeister von Foodwatch. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) müsse sich hierfür in Brüssel einsetzen.

Konkret fordert die Organisation höhere Zulassungsgebühren für die Pestizidhersteller, damit die EU-Behörden ausreichend finanzielle Mittel für die Risikobewertungen zur Verfügung haben. Zudem sollten alle Pestizide, deren Genehmigungen ohne erneute Efsa-Überprüfung verlängert wurden, sofort vom Markt genommen werden.

Ein Wirkstoff, der in einem Pflanzenschutzmittel in der EU eingesetzt werden soll, muss von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Die Genehmigung ist in der Regel zehn Jahre lang gültig. Im Anschluss können die Hersteller eine Verlängerung beantragen, wobei Daten einbezogen werden müssen. In Zweifelsfällen kann eine Zulassung aber auch befristet verlängert werden, bis eine neue Verlängerung abschließend geprüft wurde.