Für wen die Steuerklassen I bis VI gedacht sind

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Berlin (dpa/tmn) - Zwei Kollegen können vor Abzug der Steuern gleich viel verdienen. Wie viel des Bruttos der Arbeitgeber ihnen jeden Monat auf das Konto überweist, kann sich trotzdem unterscheiden. Grund dafür sind die Steuerklassen. Sechs davon gibt es, meist werden sie mit römischen Ziffern ausgewiesen.

«Die Steuerklassen bestimmen, wie viel Lohnsteuer vom Bruttolohn abgezogen wird», sagt Steuerfachmann Jörg Leine vom Finanzratgeber Finanztip. «Sie entscheiden also darüber, wie hoch der Nettolohn ausfällt.»

Mit der Lohnsteuer greift der Fiskus auf Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit zu. Angestellte müssen sie als Vorabzahlung für die Einkommensteuer zahlen. Die Einordnung in verschiedene Steuerklassen soll erreichen, dass diese Vorabzahlung möglichst genau dem entspricht, was an Steuer fällig wird.

«Dabei richtet sich die Steuerklasse in erster Linie nach dem Familienstand», sagt Claudia Kalina-Kerschbaum, Geschäftsführerin der Bundessteuerberaterkammer. «Zudem werden durch die verschiedenen Steuerklassen Frei- und Pauschbeträge bereits abgezogen.»

Welcher Steuerklasse jemand zugeordnet wird, ist in der Regel gesetzlich vorgegeben. Lediglich Verheiratete haben die Wahl und können die Kombination ihrer Steuerklassen festlegen.

Steuerklasse I

Dieser Steuerklasse waren 2018 rund 22 Millionen Menschen zugeordnet, zeigt die Datensammlung zur Steuerpolitik des Bundesfinanzministeriums. Dort landet automatisch jeder Arbeitnehmer oder jede Arbeitnehmerin, die single oder geschieden ist und keine Kinder hat.

Bei der Berechnung des Nettolohns berücksichtigt der Arbeitgeber einen jährlichen steuerlichen Grundfreibetrag von aktuell 10 908 Euro, einen Arbeitnehmerpauschbetrag von 1230 Euro und den Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro. Nach Abzug der Freibeträge wird dann die fällige Lohnsteuer ermittelt. Nach Berechnungen von Finanztip beträgt die bei einem Bruttoeinkommen von monatlich 3000 Euro rund 341 Euro.

Steuerklasse II

Das ist die Steuerklasse der Alleinerziehenden. Wer also zum Beispiel getrennt lebt und ein Kind hat, für das Kindergeld fließt, kann in diese Steuerklasse wechseln. Sie berücksichtigt einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der in diesem Jahr auf 4260 Euro angehoben worden ist. Dieser Betrag kommt noch auf die Freibeträge der Steuerklasse I drauf.

«Alleinerziehende haben so bei einem Kind rund 100 Euro netto mehr im Monat auf dem Konto», rechnet Leine für das obige Beispiel vor. Davon profitieren derzeit rund eine Million Steuerpflichtige, die meisten davon sind Frauen.

Den Wechsel in diese Steuerklasse müssen Alleinerziehende zum Beispiel nach einer Trennung selbst beantragen. «Wer das vergisst, bekommt das Geld später bei der Steuererklärung zurück», sagt Leine. «Aber erst mal hat man netto dann weniger raus.»