Förderung in Gefahr: Diese 8 Fehler sollten Sie vermeiden

dpa · Alexander Ludwig/dpa-tmn

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Berlin (dpa/tmn) - Die energetische Sanierung ist nach dem Bau eines Hauses der größte finanzielle Kraftakt für Immobilienbesitzer. Der Staat hilft mit Zuschüssen. Doch die wollen korrekt beantragt sein. Ärgerlich, wenn die Förderung an Formfehlern scheitert. Die Tücken stecken zum einen in den Unterlagen. Zum anderen lauern Steuerfallen. Acht Stolpersteine, die Sie umgehen sollten:

1. Zu früh mit der Maßnahme beginnen

Schon mal die Aufträge vergeben oder mit der Maßnahme beginnen, bevor der Antrag auf Zuschuss raus ist? Keine gute Idee. Denn der Förderantrag muss grundsätzlich zuerst gestellt werden, ansonsten wird der Zuschuss versagt. In diese Falle tappen nach Einschätzung von Beratern wie dem Dachverband der Energieberatenden GIH aber viele Eigentümer. Ist der Antrag erfolgreich eingereicht, steht dem Baubeginn nichts mehr im Weg - der Beschluss muss nicht abgewartet werden.

2. Den Zuwendungsbescheid nicht gründlich lesen

Das ist fatal, weil im Dokument steht, was Immobilienbesitzer tun müssen, damit sie am Ende tatsächlich Geld bekommen. Vor allem die beschriebenen Formalia sind unbedingt einzuhalten.

«Tun Sie, was drinsteht. Vergessen Sie nichts», mahnt Martin Brandis, Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin. Er empfiehlt, einen Dritten mitlesen zu lassen. Den Zuwendungsbescheid verschicken die für die Bundesförderung zuständigen Stellen BAFA und KfW, je nachdem, bei wem Eigentümer den Förderantrag einreichen.

3. Die Frist überziehen

Der Zuwendungsbescheid hat ein Verfallsdatum. Bis dahin sind die vorgesehenen Maßnahmen nicht nur auszuführen, sondern auch der Förderstelle nachzuweisen. Die Belege müssen fristgerecht online auf den entsprechenden Seiten von KfW oder Bafa hochgeladen werden.

Bei Verpassen des Zeitpunkts droht der Zuschuss auszubleiben. Kommt das Sanierungsvorhaben nicht voran, beispielsweise weil Handwerker oder Material fehlen, ist eine Fristverlängerung möglich. Sie muss vor Fristablauf beantragt werden.

4. Technische Mindestanforderungen außer Acht lassen

Die Bundeszuschüsse sind an die Erfüllung technischer Vorgaben geknüpft. Die stehen in den Förderbedingungen und unterscheiden sich von Maßnahme zu Maßnahme: Wärmedämmungen für die Fassade müssen zum Beispiel genau festgelegte Eigenschaften aufweisen, Heizungen definierte Energieeffizienzkriterien einhalten.

All das ist zwingend bei der Auftragsvergabe an die Handwerker zu beachten und gilt auch, wenn man selbst das Material beschafft und verbaut. Die Spezifikationen sind für Laien oft schwer zu durchschauen. Entsprechend hoch ist die Versuchung, die Vorgaben nicht zu beachten oder in der Umsetzungsphase etwas zu verändern, etwa aus Kostengründen.