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EuGH urteilt zum Widerruf von Kreditverträgen

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Am Donnerstag wird ein womöglich entscheidendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Widerruf von Kreditverträgen erwartet. Hintergrund sind mehrere Fälle, bei denen Kreditverträge der Volkswagen <DE0007664039>-, der Skoda- sowie der BMW <DE0005190003> Bank widerrufen wurden - lange, nachdem die Frist abgelaufen war. Begründet wurde dies damit, dass in den Verträgen wichtige Angaben gefehlt hätten. "Die beklagten Banken sind dagegen der Meinung, dass sie alle nach der EU-Richtlinie 2008/48/EG erforderlichen Angaben erteilt hätten und die Widerrufsfrist deshalb abgelaufen sei", teilte das Landgericht Ravensburg der Deutschen Presse-Agentur mit.

An dem Gericht werden die sechs zugrundeliegenden Fälle verhandelt und es hat im Verfahrensverlauf den EuGH gebeten, verschiedene Fragen zur Auslegung der erforderlichen Genauigkeit der Angaben für diese Verbraucherkreditverträge zu beantworten. Christoph Hermann von der Stiftung Warentest geht im Fall eines Urteils zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher davon aus, dass dann jeder Verbraucherkreditvertrag auch Jahre nach Vertragsschluss noch widerrufen werden kann.

"Handelt es sich um zum Beispiel von einem Auto- oder Möbelhändler vermittelte Verträge, können Verbraucher sich auch vom Kauf der Waren wieder lösen", teilte Hermann mit. Im Gegenzug könne man sämtliche Zahlungen zurückerhalten, jedoch müsse man nach Auffassung des Bundesgerichtshofs den Wertverlust zahlen, der durch eine Benutzung entstanden sei.