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EuGH urteilt zu Recht auf Entschädigung bei kleiner Flugumleitung

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Gibt es ein Recht auf eine pauschale Entschädigung, wenn ein Flieger auf einen nahe gelegenen Flughafen umgeleitet wird? Mit dieser Frage beschäftigt sich am Donnerstag ein Urteil, das der Europäische Gerichtshof sprechen wird. Wie das oberste europäische Gericht zuvor mitteilte, war der Flug im konkreten Fall 58 Minuten zu spät und landete statt am mittlerweile geschlossenen Flughafen Berlin-Tegel am Flughafen Schönefeld im Süden der Stadt. Der Fluggast forderte deshalb pauschal 250 Euro Entschädigung. Vom Schönefelder Flughafen lag seine Wohnung 24 Kilometer entfernt; vom Flughafen Tegel nur acht Kilometer (Rechtssache C-826/19).

Ein EU-Gutachter hatte bereits die Auffassung vertreten, dass es in einem solchen Fall kein Recht auf eine pauschale Entschädigung gebe. Die Airline müsse jedoch anbieten, die Kosten für die Fahrt zum ursprünglich vorgesehenen Flughafen oder einem anderen nahe gelegenen Ziel zu übernehmen, befand der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs Priit Pikamäe.

Dieser Anspruch bestehe nur, wenn der Fluggast das ursprüngliche Ziel mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden erreiche. Bietet die Airline dem Passagier hingegen nicht an, die Fahrtkosten zum ursprünglichen Ziel zu übernehmen, habe er ein Anrecht auf Erstattung. Das Gutachten des Generalanwalts stellt keine Entscheidung dar, häufig folgen die EuGH-Richter ihm jedoch.