EuGH: Italien hat 'systematisch' gegen Feinstaubrichtlinien verstoßen
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Italien hat zwischen 2008 und 2017 "systematisch" gegen eine europaweit geltende Feinstaubrichtlinie verstoßen. Dies ging aus einem am Dienstag verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg hervor.
Die Tages- und Jahresgrenzwerte für Feinstaub-Partikel wurden laut EuGH in Teilen Italiens "mit großer Regelmäßigkeit" überschritten. Zudem habe Rom nicht rechtzeitig die "erforderlichen Maßnahmen" ergriffen.
Das Gericht gab damit einer 2018 eingereichten Klage der Europäischen Kommission recht. Für Italien könnte das Urteil teuer werden, denn die Kommission kann nun aufgrund der festgestellten Vertragsverletzung finanzielle Sanktionen beantragen.
Feinstaub entsteht unter anderem im Verkehr durch Verbrennungsmotoren, aber auch durch Reifenabrieb. Weitere Quellen sind zum Beispiel die Industrie, Kraftwerke, Holzöfen und Feuerwerkskörper. Krankheiten wie Asthma, Herz-Kreislauf-Probleme und Lungenkrebs sind laut Kommission oft unmittelbar auf Luftverschmutzung zurückzuführen.
Auch gegen Deutschland wurde vor zwei Jahren vor dem EuGH Klage eingereicht, allerdings geht es in diesem Fall um den Vorwurf der Missachtung von EU-Grenzwerten für Stickoxide.