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EuGH: Fremde Lebensmittel dürfen nicht einfach aussehen wie Original

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Lebensmittel von fremden Anbietern dürfen in den EU-Staaten nicht so heißen oder ohne weiteres so aussehen wie Agrarerzeugnisse mit geschützter Herkunftsbezeichnung. Der Europäische Gerichtshof verbot am Donnerstag Produkte, die einem Erzeugnis mit eingetragenen Namen in Form und Erscheinungsbild so sehr ähneln, dass Verbraucher sie mit dem Original verwechseln könnten - selbst wenn sie anders heißen.

Konkret ging es bei dem Urteil um einen Fall aus Frankreich: Ein Verband verklagte dort eine Firma, weil ihr Käse mit einem schwarzen Streifen aussieht wie Milcherzeugnisse, die unter dem Begriff "Morbier" geschützt sind. Das zuständige Pariser Gericht bat den EuGH um eine Auslegung, ob die ähnliche Optik Verbraucher irreführen kann.