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Deutschland und Frankreich einig bei Reform des Urheberrechts

Berlin und Paris haben sich auf eine gemeinsame Position für das EU-weite Urheberrecht geeinigt. Die Start-up-Branche hält von dem Kompromiss wenig.

Seit mehr als zwei Jahren arbeitet Brüssel an einer EU-weiten Reform des Urheberrechts. Sie soll Verlegern und Urhebern mehr Rechte bringen, zog aber den Unmut der Netzgemeinde auf sich. Deutschland und Frankreich haben nun einen Kompromiss ausgehandelt, der im Rat Chancen auf eine Mehrheit hat. Dieser wurde nun gefunden, wie aus Kreisen von EU-Botschaftern zu erfahren ist.

Das entsprechende Kompromisspapier stellte „Politico“ auf seine Website. Die rumänische Ratspräsidentschaft will es am Freitag zur Annahme vorlegen. „Ich hoffe auf eine baldige Einigung“, sagte Andrus Ansip, EU-Kommissar für den digitalen Binnenmarkt, dem Handelsblatt.

Der Kompromiss betrifft den umstrittenen Artikel 13. Dieser macht Plattformbetreiber für Urheberrechtsverstöße auf ihren Seiten strafrechtlich verantwortlich. Die Konsequenz: Sie müssen verhindern, dass Nutzer eventuell urheberrechtlich geschütztes Material hochladen.

Dafür bleibt ihnen nichts anderes übrig, als Programme zu installieren, die Urheberrechtsverstöße automatisch erkennen – die gefürchteten Upload-Filter also. Solch einen Filter zu bauen, kostet bis zu 50 Millionen Euro. Zu viel Geld für Start-ups und kleine Webseiten.

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Nun ist vorgesehen, dass manche Seitenbetreiber von der Haftungspflicht ausgenommen werden können, wenn sie drei Kriterien erfüllen. Erstens: Die Plattform gibt es seit weniger als drei Jahren. Zweitens: Der Jahresumsatz liegt unter zehn Millionen Euro. Und drittens: Pro Monat nutzen weniger als fünf Millionen User die Plattform. Die Haftungspflicht gilt, sobald eines der Kriterien nicht erfüllt ist – dann müssen Upload-Filter her.

Auf diese Weise müssen dennoch unzählige kleine Apps und Webseiten Filter einführen, selbst wenn die Plattformen gar nicht anfällig für Urheberrechtsverletzungen sind, wie es bei etlichen Diskussionsforen der Fall ist.

Zudem sollen die Seitenbetreiber nachweisen, dass sie sich in hohem Maße bemüht haben, nötige Lizenzen zu erwerben. Es ist aber gar nicht möglich, für jedweden potenziellen Upload-Content die nötigen Rechte einzuholen.

Als die Nachricht von der deutsch-französischen Einigung die Runde machte, hagelte es dementsprechend Kritik. „Der Kompromiss ist enttäuschend. Europäische Start-ups mit Wachstumsambitionen werden Steine in den Weg gelegt“, twitterte der Bundesverband Deutsche Start-ups.

„Wer für Upload-Filter stimmt, schadet allen“, sagte Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Telekommunikationsverbands Bitkom. Der jetzt vorgelegte Kompromiss sei „nicht mehr als ein diplomatisches Lippenbekenntnis“.

Er hoffe sehr, dass den Ministern „die Konsequenzen und der hohe Preis dieses Kompromisses“ bekannt seien, erklärte Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des Verbandes für die Internetwirtschaft Eco. „Ich werde nicht müde, nochmal zu wiederholen, dass das Leistungsschutzrecht in Deutschland und Spanien ein Reinfall war und die Etablierung eines europäischen Leistungsschutzrechts nur das Ausmaß des Schadens vergrößert.“

Am 12. September 2018 hatte das Europaparlament nach monatelangem Hin und Her im zweiten Anlauf für die Urheberrechtsreform gestimmt. Am 2. Oktober begannen Kommission, Parlament und Rat die Trilog-Verhandlungen. Seither gab es vier Verhandlungen und etliche Treffen auf Expertenebene.

Anfang Januar wurden die Verhandlungen vorerst ausgesetzt, unter anderem weil einige Mitgliedsländer, zu denen auch Deutschland gehört, eine Sonderregelung bei Artikel 13 wollten. Danach sollten Unternehmen mit weniger als 20 Millionen Jahresumsatz von der Haftung befreit bleiben. Dadurch gäbe es für diese keine Notwendigkeit mehr, einen teuren Upload-Filter zu installieren. Gegen diese Idee sperrten sich aber einige Länder, unter ihnen Frankreich.

Ursprünglich war das Ziel, die Trilog-Verhandlungen noch während der österreichischen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2018 abzuschließen. Dies klappte nicht mehr rechtzeitig.

Nun soll am kommenden Freitag die endgültige Ratsposition stehen, eine Trilogeinigung wird für Montag erwartet. Dies muss auch passieren, denn sonst wird es vor der Europawahl im Mai wohl nicht mehr zur finalen Abstimmung im Parlament kommen – und die Copyright-Reform wäre erst einmal ohne Ergebnis vom Tisch.