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Dreiste Abzocke bei Sneaker-Kauf

Single new unbranded black sport running shoe, sneakers or trainers isolated on white background with clipping path
(Bild: Getty)

Sneaker für 180 Euro, bestellt in einem Onlineshop. Doch echte Schuhe gab es nicht fürs Geld. Stattdessen kam ein Päckchen mit fast wertlosem Inhalt.

Zwei Paar Sneaker wollte Luca im Internet bestellen. Fündig wurde der junge Mann in einem Onlineshop. Er wählte die gewünschten Modelle aus und schickte die Bestellung ab.

Doch statt echten Schuhen gab es für die bezahlten 180 Euro nur Bilder von Sneakern, wie das Verbrauchermagazin Markt auf Instagram berichtet. Dabei habe bei der Bestellung alles echt gewirkt, sogar die Größe der Schuhe habe der Kunde ausgewählt. Lediglich ein kleiner Hinweis in der Bestellinformation hätte den jungen Mann stutzig machen können. Neben einem Bild der Sneaker, der Mengenangabe und Größe fand sich unter dem Preis kleingedruckt der Begriff „VNC-Bilddateien“.

Dreiste Abzocke? Die Shops halten ihr Vorgehen für legal. Denn unter Sneaker-Käufern gibt es sehr viele Sammler. Für seltene Modelle werden oft vier- oder gar fünfstellige Beträge bezahlt. Auf der Jagd nach besonderen Exemplaren setzen Sammler Bots ein, Computerprogramme, die automatisiert das Internet absuchen und Anfragen stellen.

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Diese Bots überlasten die Internet-Händler mit tausenden Anfragen. Die Angebote von Schuhfotos können die Computerprogramme aber nicht von regulären Angeboten unterscheiden und fallen darauf herein. So wollen die Internethändler die Leute hinter den Bots abschrecken.

Hin und wieder fallen aber auch echte Kunden auf die abstrusen Angebote herein – so wie Luca. Nach seiner Beschwerde wollte der Onlineshop ihm seine 180 Euro nicht zurückerstatten und verwies darauf, dass er bei der Bestellung auf sein gesetzliches Widerrufsrecht verzichtet habe. Letztlich ging die Sache aber doch noch gut für den jungen Mann aus – er bekam sein Geld über den Online-Zahlungsdienst zurück.

Von WDR Markt befragte Juristen sehen das Vorgehen der Shops skeptisch und sprechen von „Irreführung der Kunden“.

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