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Deutsche Konzerne verfehlen Uno-Vorgaben zu Menschenrechten

Keiner der 20 größten deutschen Konzerne erfüllt die Mindeststandards der Uno. Der Streit um ein Lieferkettengesetz erhält damit neue Nahrung.

Das Unternehmen schnitt in einer Menschenrechtsstudie besonders schlecht ab. Foto: dpa
Das Unternehmen schnitt in einer Menschenrechtsstudie besonders schlecht ab. Foto: dpa

Das Bekenntnis zur „guten Unternehmensführung“ ist für die deutsche Wirtschaft zur Selbstverständlichkeit geworden. Gerade Großkonzerne rühmen sich, höchste soziale und ökologische Standards einzuhalten – nicht nur in Deutschland, sondern überall, wo sie Geschäfte treiben.

Doch die Realität bleibt weit hinter diesen Versprechen zurück. Eine Studie des Business and Human Rights Centres aus London und der ZHAW School of Management and Law aus der Schweiz kommt zu dem Ergebnis, dass keines der größten 20 deutschen Unternehmen die von der Uno definierten Mindeststandards vollständig erfüllt.

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„Zwar ist es zu begrüßen, dass sich alle Unternehmen öffentlich zur Achtung der Menschenrechte im Allgemeinen verpflichtet haben“, heißt es in der Untersuchung. Allerdings bestünden „erhebliche Mängel bei den von den Unternehmen beschriebenen Verfahren zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht“.

Die Studie wird an diesem Montag veröffentlicht und lag dem Handelsblatt vorab vor. Die ernüchternde Bilanz: „Keines der größten deutschen Unternehmen hat laut Analyse durchgängig ein Grundniveau bei der Achtung der Menschenrechte erreicht.“ Am besten schneidet noch Siemens ab, die Deutsche Bank, die Deutsche Bahn, die Deutsche Post und der Autozulieferer ZF Friedrichshafen am schlechtesten.

Die Untersuchung stützt sich auf die Auswertung von Unternehmensangaben. Das Business and Human Rights Resource Centre genießt unter Fachleuten einen guten Ruf: Es analysiert die Aktivitäten von 8000 Unternehmen in mehr als 180 Ländern. Erstmals hat es sich nun speziell die deutschen Konzerne vorgenommen.

Die Ergebnisse dürften der Debatte um den Menschenrechtsschutz von Unternehmen neue Nahrung geben. Menschenrechtsorganisationen machen sich seit Jahren für ein „Lieferkettengesetz“ stark, das Unternehmen vorschreiben würde, nicht nur den eigenen Betrieb im Blick zu haben, sondern auch die Menschenrechtspraxis ihrer Geschäftspartner im Ausland. Wirtschaftsverbände dagegen lehnen eine verbindliche Regelung strikt ab, sie fürchten investitionshemmende Bürokratie.

Kinderarbeit, Sweatshops, Ausbeutung

Der Streit flammt regelmäßig auf, meist dann, wenn Anschuldigungen gegen deutsche Unternehmen in die Schlagzeilen gelangen. Berichte, die Kinderarbeit in afrikanischen Minen dokumentieren, aus denen Autokonzerne seltene Metalle beziehen; Enthüllungen, die Ausbeutung in asiatischen Sweatshops ans Licht bringen, in denen Modeanbieter nähen lassen: Handelt es sich hierbei um medial verzerrte Einzelfälle? Oder ergibt sich tatsächlich ein Muster aus Vernachlässigung und Überforderung?

Diese Frage beschäftigt auch die Bundesregierung. 1800 deutsche Unternehmen werden derzeit zu ihrem menschenrechtlichen Engagement befragt. Auf Grundlage dieses „Monitorings“ will die Regierung im kommenden Jahr darüber entscheiden, ob die Achtung der Menschenrechte eine freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft bleiben kann – oder ob sie gesetzlich vorgeschrieben werden muss.

Für Phil Bloomer, den Geschäftsführer des Business and Human Rights Resource Centres, deuteten die Ergebnisse der neuen Studie darauf hin, „dass die von der Bundesregierung bewertete breitere Gruppe deutscher Unternehmen die von der Regierung vorgegebene Schwelle wahrscheinlich nicht erreichen wird. Das würde richtigerweise eine gesetzgeberische Antwort nach sich ziehen.“

Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) hatte schon im Frühjahr einen Entwurf für ein Lieferkettengesetz vorgelegt, war aber auf den Widerstand des Wirtschaftsministeriums getroffen. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) fürchtet zusätzliche Lasten für Unternehmen.

Die Grünen fordern ein Ende der Blockade. „Der Ansatz der Bundesregierung, auf die Eigenverantwortlichkeit zu setzen, ist gescheitert und benachteiligt am Ende jene Firmen, die sich ernsthaft um faire Lieferketten bemühen“, sagte Katharina Dröge, wirtschaftspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag.

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hatte 2011 einstimmig Leitprinzipien für die Menschenrechte verabschiedet. Zwar stellen diese klar, dass die Wahrung der Menschenrechte eine staatliche Aufgabe ist. Für die Wirtschaft gelte aber eine „Sorgfaltspflicht“, zu der gehört, dass Unternehmen die menschenrechtlichen Folgen ihrer Geschäfte ermitteln, wo nötig Gegenmaßnahmen ergreifen und Beschwerdemechanismen einrichten.