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Deutschlands Banken gegen Forderung nach Gehaltsplus von 16%

(Bloomberg) -- Die privaten Banken-Arbeitgeber in Deutschland haben die Forderung der Gewerkschaft DBV nach einem Gehaltsplus von 16% für tariflich Beschäftigte zurückgewiesen.

Weitere Artikel von Bloomberg auf Deutsch:

„Die Gehaltsforderung ist deutlich zu hoch”, erklärte Carsten Rogge-Strang, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) gegenüber Bloomberg News. “Zweistellige Gehaltszuwächse bei einer prognostizierten Inflation von etwa 2,5% in diesem Jahr sind weit überzogen.”

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Der DBV - eine Abkürzung für Deutscher Bankangestellten-Verband - hatte die 16%-Steigerung der Gehälter am Montag zum 1. Juni gefordert. Mindestens solle 600 Euro brutto pro Monat mehr gezahlt werden. Die Geschäftsbanken hätten zuletzt 2023 ihre Bilanzen “auf dem Rücken ihrer überlasteten Beschäftigten” saniert, hieß es von der Gewerkschaft.

Der Blick in den Rückspiegel helfe nur bedingt, erklärte Rogge-Strang weiter. “Tarifabschlüsse müssen sich in erster Linie vorausschauend an Möglichkeiten und Risiken in den kommenden Jahren orientieren, und da sind die Aussichten derzeit nicht besonders vielversprechend, insbesondere mit Blick auf die stagnierende deutsche Wirtschaft, die zu erwartende Zinswende und die enormen geopolitischen Risiken.“

Ebenfalls gefordert hatte der DBV eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit. In einem ersten Schritt solle die 38-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich ab dem 1. Januar 2025 eingeführt werden.

“Wir tun angesichts der hohen Unsicherheit in Wirtschaft und Gesellschaft gut daran, uns in dieser Tarifrunde auf die Kernfrage Gehalt zu konzentrieren und komplexe Themen wie Arbeitszeitgestaltung auszuklammern”, so Rogge-Strang. In der Tarifrunde gelte es, sich darauf zu konzentrieren, dass die Banken wirtschaftlich erfolgreich und als Arbeitgeber wettbewerbsfähig bleiben.

Der Verhandlungsauftakt ist am 6. Juni. Es geht um die Bezahlung von tariflich Beschäftigten bei Instituten wie der Deutschen Bank.

(Neu: Weiteres Zitat im vorletzten Absatz)

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