Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.772,85
    +86,25 (+0,46%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.085,08
    +30,67 (+0,61%)
     
  • Dow Jones 30

    39.512,84
    +125,08 (+0,32%)
     
  • Gold

    2.366,90
    +26,60 (+1,14%)
     
  • EUR/USD

    1,0772
    -0,0012 (-0,11%)
     
  • Bitcoin EUR

    56.639,52
    -1.594,79 (-2,74%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.261,41
    -96,60 (-7,11%)
     
  • Öl (Brent)

    78,20
    -1,06 (-1,34%)
     
  • MDAX

    26.743,87
    +34,97 (+0,13%)
     
  • TecDAX

    3.404,04
    +19,74 (+0,58%)
     
  • SDAX

    14.837,44
    +55,61 (+0,38%)
     
  • Nikkei 225

    38.229,11
    +155,13 (+0,41%)
     
  • FTSE 100

    8.433,76
    +52,41 (+0,63%)
     
  • CAC 40

    8.219,14
    +31,49 (+0,38%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.340,87
    -5,40 (-0,03%)
     

Deutlich weniger Hartz-IV-Sanktionen wegen Corona

NÜRNBERG (dpa-AFX) - Wegen der Corona-Pandemie sind im vergangenen Jahr deutlich weniger Verstöße gegen die Hartz-IV-Regeln geahndet und sanktioniert worden. Das teilte die Bundesagentur für Arbeit in ihrer Jahresstatistik am Montag in Nürnberg mit. Mehr als 95 Prozent der Hartz-IV-Empfänger seien von Sanktionen unberührt geblieben. Die meisten Verstöße seien Unregelmäßigkeiten beim Meldeverfahren, also kleinere Verfehlungen, gewesen.

Insgesamt wurden im vergangenen 171 100 Sanktionen - Kürzungen der Leistungen - gegen Hartz-IV-Empfänger ausgesprochen. 127 000 erfolgten wegen Melde- oder Terminversäumnissen, nur 18 400 wegen der Weigerung, einen Job oder etwa eine Fortbildungsmaßnahme anzunehmen. Damit waren lediglich 0,9 Prozent der Hartz-IV-Empfänger von Sanktionen betroffen, nach 3,1 Prozent im Jahr zuvor.

2020 waren es den Angaben der Bundesagentur zufolge insgesamt 635 700 Sanktionen weniger als 2019. Normalerweise wird erfahrungsgemäß ein Großteil von ihnen ausgesprochen, weil Hartz-IV-Empfänger vereinbarte Termine beim Jobcenter nicht einhalten. Da diese Termine wegen der Kontaktbeschränkungen ohnehin wegfielen und bestenfalls durch Telefon- oder Videokontakte ersetzt wurden, entfiel häufig auch der Grund für Sanktionen.

Über die Frage, ob Hartz-IV-Empfänger überhaupt mit Abzügen wegen Verfehlungen bestraft werden sollten, hatte es lange politischen Streit gegeben. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2019 klargestellt, dass Sanktionen rechtens sind, sie aber gleichzeitig auf maximal 30 Prozent der Bezüge gedeckelt.