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Das passiert, wenn man Strom und Gas nicht mehr zahlen kann

Die Preise für Energie steigen rasant und mit ihnen die Nebenkostenabrechnungen. Da sind die Sorgen bei vielen Menschen groß, ob das Geld künftig noch für den Lebensunterhalt reicht. Die Verbraucherzentrale erklärt, was passiert, wenn man die Rechnungen für Strom und Gas nicht zahlen kann.

Viele Verbraucher haben derzeit Sorge, ihre Strom- und Gasrechnungen nicht mehr zahlen zu können. (Bild: Getty Images)
Viele Verbraucher haben derzeit Sorge, ihre Strom- und Gasrechnungen nicht mehr zahlen zu können. (Bild: Getty Images) (sturti via Getty Images)

In Deutschland steigen die Preise in nahezu allen Bereichen. Das belastet die Haushaltskassen schon jetzt enorm. Mit Blick auf die bevorstehende Heizperiode sind viele Verbraucher ratlos, wie sie die explodierenden Kosten für Strom und Gas bezahlen sollen.

Eine gute Nachricht gibt es aber gleich vorweg: Strom- und Gaskunden sitzen nicht gleich in einer dunklen und kalten Wohnung, wenn die Rechnung nicht gezahlt wird. Voraus geht erst einmal das Mahnverfahren. "Bereits nach der ersten von Ihnen nicht gezahlten monatlichen Abschlagszahlung erhalten Sie nach wenigen Tagen Post von Ihrem Energieversorger, meist inklusive einer Mahngebühr von rund zwei Euro", so die Verbraucherzentrale.

Feste Regeln für Zahlungsrückstand

Wird die ausstehende Rechnung innerhalb eines Monats nicht beglichen, flattert eine zweite Mahnung ins Haus, in der unter Umständen eine Gas- oder Stromsperre angedroht wird. Für die müsse der Zahlungsrückstand aber mindestens zwei Abschläge und 100 Euro betragen: "Zahlen Sie also monatlich 120 Euro für Ihren Strom, droht Ihnen bei einem Zahlungsverzug von 240,00 Euro die Stromsperre. Zahlen Sie monatlich 40,00 Euro, kommt eine Sperrung erst nach der dritten ausbleibenden Rate in Betracht, also bei insgesamt 120 Euro."

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Außerdem seien die Anbieter verpflichtet, ihre Kunden zu informieren, wie sie eine Unterbrechung vermeiden können, indem sie auf Hilfsangebote oder Schuldner- und Verbraucherberatungen aufmerksam machen.

Kopf nicht in den Sand stecken!

Wer auch nach der Androhung der Sperre nicht zahlt, bekommt erneut Post vom Versorger. In dem Schreiben muss er mindestens acht Tage vor der endgültigen Sperrung darüber informieren, an welchem Tag Strom oder Gas abgestellt werden. Das gelte für alle, die einen Vertrag mit einem Grundversorger haben. "Haben Sie einen Vertrag außerhalb der Grundversorgung, richtet sich die Unterbrechung nach den getroffenen Vereinbarungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Energielieferanten", erklären die Verbraucherschützer.

Grundsätzlich raten sie dazu, im Falle von Zahlungsverzug selbst aktiv zu werden und eine Ratenzahlung mit dem Versorger abzustimmen oder mit dem Vermieter nach Lösungen zu suchen, um etwa vorausschauend höhere Abschläge für die Nebenkosten zu vereinbaren. Bei einer drohenden Gefahr für Leib und Leben sei eine Absperrung übrigens unzulässig. In solchen Fällen müssen Verbraucher dies dem Anbieter schriftlich mitteilen.

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