Werbung
Deutsche Märkte schließen in 7 Stunden 44 Minuten
  • DAX

    18.012,25
    +94,97 (+0,53%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.963,93
    +24,92 (+0,50%)
     
  • Dow Jones 30

    38.085,80
    -375,12 (-0,98%)
     
  • Gold

    2.356,10
    +13,60 (+0,58%)
     
  • EUR/USD

    1,0731
    -0,0002 (-0,02%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.976,64
    +389,88 (+0,65%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.391,37
    -5,17 (-0,37%)
     
  • Öl (Brent)

    84,01
    +0,44 (+0,53%)
     
  • MDAX

    26.297,69
    +254,51 (+0,98%)
     
  • TecDAX

    3.298,36
    +31,60 (+0,97%)
     
  • SDAX

    14.263,70
    +267,93 (+1,91%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.123,57
    +44,71 (+0,55%)
     
  • CAC 40

    8.036,43
    +19,78 (+0,25%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.611,76
    -100,99 (-0,64%)
     

Darf der Lohn bei Schwerbehinderung gekürzt werden?

Arbeitgeber dürfen den Lohn eines schwerbehinderten Arbeitnehmers aufgrund einer Unfallrente nicht kürzen. Foto: Jens Büttner
Arbeitgeber dürfen den Lohn eines schwerbehinderten Arbeitnehmers aufgrund einer Unfallrente nicht kürzen. Foto: Jens Büttner

Was tun, wenn eine Unfallrentenauszahlung nach einem Arbeitsunfall gezahlt wird und der Arbeitgeber den Lohn kürzen möchte?

Düsseldorf (dpa/tmn) - Arbeitgeber dürfen den Lohn eines schwerbehinderten Arbeitnehmers aufgrund einer Unfallrente nicht kürzen.

Darauf weist der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) hin. Dies ist auch der Fall, wenn das Einkommen deshalb insgesamt höher ist, als das eines nicht behinderten Kollegen. Hier bedeutet der Gleichheitsgrundsatz also keine Angleichung der Einkommen durch Anrechnung der Rente.

Die Rente oder Leistung muss allerdings im Zusammenhang mit der Schwerbehinderung stehen. Dies ist zum Beispiel klassischerweise bei einem Arbeitsunfall der Fall.