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Bundesverwaltungsgericht urteilt: Sonntagsarbeit bei Amazon war rechtswidrig

Die Arbeit an zwei Adventssonntagen in einem Amazon-Logistikzentrum war rechtswidrig. Der Versandhändler habe den zusätzlichen Personalbedarf selbst herbeigeführt, so die Richter.

In Corona-Zeiten boomt der Internet- und Versandhandel wie nie zuvor. Von Januar bis November 2020 erzielte er fast ein Viertel mehr Umsatz als im Vorjahreszeitraum. Doch was ist, wenn die Versandhändler mit der Bestellflut nicht hinterherkommen? Darf in den Logistikzentren dann auch sonntags gearbeitet werden?

Nicht so ohne Weiteres, hat das Bundesverwaltungsgericht an diesem Mittwoch entschieden und Urteile der beiden Vorinstanzen bestätigt. Der arbeitsfreie Sonntag sei vom Grundgesetz geschützt. Ausnahmen könne es nur geben, wenn eine vorübergehende Sondersituation vorliege, die eine außerbetriebliche Ursache habe, urteilten die Leipziger Richter.

Damit setzen sie einen Schlusspunkt unter einen jahrelangen Rechtsstreit über Sonntagsarbeit bei Amazon. Der US-Versandhändler hatte im November 2015 beim Land Nordrhein-Westfalen beantragt, in seinem Logistikzentrum in Rheinberg an zwei Adventssonntagen 800 Mitarbeiter einsetzen zu dürfen.

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Anders sei die Bestellflut vor Weihnachten nicht zu bewältigen, hatte Amazon argumentiert. Statt der üblichen 255.000 Produktbestellungen täglich seien bis zu 413.000 zu erwarten, diese Auftragsmenge lasse sich durch die Einstellung zusätzlicher Arbeitskräfte nicht auffangen. Ohne Sonntagsarbeit drohe dem Unternehmen ein unverhältnismäßiger Schaden.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte daraufhin die Genehmigung erteilt, die Gewerkschaft Verdi legte anschließend Klage ein. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf und das Oberverwaltungsgericht Münster hatten der Klägerin recht gegeben. Amazon habe sich selbst in die Bredouille gebracht, weil der Versandhändler mit kurzfristigen Lieferzusagen das Geschäft selbst befeuert habe.

Onlinehändler fordern höhere Arbeitszeitflexibilität

Dieser Argumentation schloss sich auch das Bundesverwaltungsgericht an. Sondersituationen, die Sonntagsarbeit rechtfertigten, dürften nicht vom Arbeitgeber selbst geschaffen sein. Der Bedarf für die Sonntagsarbeit sei aber nicht allein durch den saisonbedingt erhöhten Auftragseingang entstanden. Vielmehr habe Amazon die Lieferengpässe durch die kurz vor dem Weihnachtsgeschäft 2015 eingeführte Zusage einer kostenlosen Lieferung noch am Tag der Bestellung verstärkt.

„Den Kunden einfach Versprechungen zu machen, die nur durch illegale Sonntagsarbeit eingehalten werden können – das ist schon oberdreist“, sagte das für den Handel zuständige Verdi-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger dem Handelsblatt. Amazon habe offenbar seine Profitinteressen über das Grundgesetz stellen wollen, das den Sonntag als arbeitsfreien Tag schütze.

Kritik kam vom Bundesverband Onlinehandel (BVOH): „Wir brauchen in Deutschland dringend eine höhere Flexibilität in den Öffnungs- und Arbeitszeiten im Handel“, sagte Verbandspräsident Oliver Prothmann dem Handelsblatt. Der Verbraucher müsse entscheiden dürfen, wann eingekauft werde, und nicht die Gewerkschaften.

Dem widerspricht Gewerkschafterin Nutzenberger entschieden: Sollte Sonntagsarbeit in einzelnen Branchen zum Alltag gemacht werden, berge das die Gefahr, dass mittelfristig alle Beschäftigten betroffen seien. „Denn wer dem größten Onlinehändler Amazon Sonntagsarbeit erlaubt, kann es allen anderen Branchen nur schwer verwehren – vom Automobilbauer über Einzelhandel und Banken bis hin zur Post und allen Industriebetrieben.“

Im Ergebnis würde den meisten Menschen der einzige freie und selbstbestimmte Tag in der Woche genommen. Gleichzeitig würde der Vernichtungswettbewerb an Fahrt gewinnen, weil kleine und mittelständische Betriebe im Gegensatz zu Großkonzernen meist nicht die Personaldecke für Sonntagsarbeit hätten.