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Bundesregierung bricht Versprechen der Gleichbehandlung von Geimpften und Nicht-Geimpften

Die neuen Quarantäneregeln für Reisende begünstigen Menschen mit einem Impfschutz gegen Corona. Dabei hatte sich die Regierung gegen Sonderrechte ausgesprochen.

Gibt es künftig eine unterschiedliche Behandlung bei der Einreise nach Deutschland? Foto: dpa
Gibt es künftig eine unterschiedliche Behandlung bei der Einreise nach Deutschland? Foto: dpa

Der Impfstart in Deutschland befeuerte die Debatte, ob Bürger nach einer Corona-Impfung mehr Freiheiten bekommen können. Die Bundesregierung vertrat dabei eine klare Position: Geimpfte sollen keine Sonderrechte erhalten. Wie schwer dieses Versprechen in der Praxis einzuhalten ist, zeigt allerdings die Musterverordnung des Bundes für den Reiseverkehr.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten hatten sich in dieser Woche darauf verständigt, nicht zuletzt wegen der in Großbritannien und Südafrika aufgetretenen Virus-Mutationen die Regeln bei Einreisen zu verschärfen. Für Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten nach Deutschland soll neben der bereits geltenden zehntägigen Quarantänepflicht eine Testpflicht eingeführt werden. Der Test muss entweder innerhalb von 48 Stunden vor der Anreise oder unmittelbar nach der Einreise erfolgen.

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Der gemeinsame Krisenstab von Bundesinnen- und Bundesgesundheitsministerium erarbeitete auf Grundlage dieses Beschlusses eine neue Musterquarantäneverordnung, die zur Umsetzung an die Bundesländer ging. Mit Erstaunen nahmen einige Landesregierungen zur Kenntnis, dass die Verordnung eine Privilegierung von Geimpften enthält – entgegen den bisherigen Beteuerungen des Bundes.

In dem Dokument, das dem Handelsblatt vorliegt, werden Ausnahmen von der Test- und Quarantänepflicht aufgeführt. Der Pflichttest und die Quarantäne sollen demnach für Reisende entfallen, die eine „Impfdokumentation über eine mindestens 14 Tage vor Einreise bei ihnen vollständig abgeschlossene Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2“ vorlegen können.

Außerdem verleiht Immunität nach einer überstandenen Corona-Infektion Sonderrechte: Laut Musterverordnung gilt die Ausnahmeregelung auch für „Personen, die über ein ärztliches Zeugnis über eine bei Einreise mindestens 21 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegende, durch Nukleinsäurenachweis bestätigte Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen“.

„Es ist nicht hinnehmbar, dass Fluggesellschaften nur Geimpfte mitnehmen“

Die Passagen sind politisch heikel, weil die Bundesregierung möglichen Impfprivilegien eine klare Absage erteilt hatte. „Viele warten solidarisch, damit einige als Erste geimpft werden können. Und die noch nicht Geimpften erwarten umgekehrt, dass sich die Geimpften solidarisch gedulden“, hatte beispielsweise Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gesagt.

Koalitionspolitiker kündigten sogar an, ein gesetzliches Verbot einer Vorzugsbehandlung von Menschen mit Corona-Impfung durch die Privatwirtschaft zu prüfen. „Es ist nicht hinnehmbar, dass Fluggesellschaften nur Geimpfte mitnehmen oder Restaurants Nicht-Geimpften den Zutritt verwehren. Eine solche Sonderregelung würde zu Spaltungen in der Gesellschaft führen“, ließ sich der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, zitieren.

Die neuen Regeln zur Test- und Quarantänepflicht im Reiseverkehr dürften einen Vorgeschmack auf die Schwierigkeiten der kommenden Monate geben, alle Corona-Einschränkungen auch für Menschen mit Impfschutz fortzuführen. Nach Informationen des Handelsblatts sorgte die Musterverordnung für kritische Nachfragen aus den Ländern beim Krisenstab des Bundes. Man sei mit Blick auf die Ungleichbehandlung von Geimpften und Nicht-Geimpften „irritiert und verärgert“, sagte ein Ländervertreter.

Warnung vor Spaltung des Gesellschaft. Foto: dpa
Warnung vor Spaltung des Gesellschaft. Foto: dpa