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Bundesregierung beschließt Bundes-"Notbremse" – doch so schnell tritt sie dann doch nicht in Kraft

FDP-Chef Christian Lindner (re.) und sein Generalsekretär Volker Wissing lehnen die Bundes-"Notbremse" vor allem wegen der Ausgangssperren ab
FDP-Chef Christian Lindner (re.) und sein Generalsekretär Volker Wissing lehnen die Bundes-"Notbremse" vor allem wegen der Ausgangssperren ab

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen steigt in Deutschland stetig. Doch die Bundes-"Notbremse", mit der die dritte Welle vor allem in Hotspots mit einer Inzidenz über 100 gebrochen werden soll, lässt wohl vorerst auf sich warten.

So hatte die Bundesregierung am Dienstagvormittag einen entsprechenden Gesetzesentwurf für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Doch das geplante Eilverfahren im Bundestag, für das eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig wäre, ist offenbar am Widerstand von FDP und AfD gescheitert. Hauptkritikpunkt: Die geplanten Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr. Selbst alleine Joggen ist dann verboten.

Anstatt dass die Bundes-"Notbremse" also noch in dieser Woche durch Bundestag und Bundesrat gegangen wäre, um Anfang kommender Woche in Kraft zu treten, wird die Gesetzesänderung dem üblichen Verfahren folgen – und das kostet Zeit. So soll erst am kommenden Freitag mit der ersten Lesung begonnen werden. Kommende Woche Mittwoch oder Donnerstag könnte dann der Bundestag das Gesetz beschließen, sofern es bis dahin nicht noch zu Änderungen kommt. Anschließend wäre eine Sondersitzung des Bundesrats nötig, die eventuell am Freitag stattfindet. Im Anschluss muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz noch unterschreiben, damit es in Kraft treten kann.

Letztlich könnten die Regelungen der"Notbremse" also erst ab Ende April in den betroffenen Landkreisen gelten.