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Bundesrat billigt Reformgesetz für Lebensversicherungen

Das neue Gesetz für Lebensversicherungen bedeutet mögliche Einbußen für demnächst ausscheidende Kunden bei den stillen Reserven. Foto: Andrea Warnecke

Die Reform der Lebensversicherer ist beschlossene Sache. Eine Woche nach dem Bundestag billigte auch der Bundesrat die Pläne, mit denen die unter den Niedrigzinsen leidenden Lebensversicherer stabilisiert werden sollen.

Das Gesetz bedeutet mögliche Einbußen für demnächst ausscheidende Kunden bei den stillen Reserven. Zudem soll zum 1. Januar 2015 der Garantiezins für Neu-Verträge von 1,75 auf 1,25 Prozent gesenkt werden.

Auf Unternehmen und Aktionäre kommen strengere Auflagen zu. Die Kappung der Bewertungsreserven könnte mit Veröffentlichung der Pläne im Gesetzblatt noch von Ende Juli an gelten.

Wesentliches Ziel ist, die langfristigen Zusagen an alle Kunden zu sichern. Kunden, deren Vertrag bald endet oder die demnächst kündigen, sollen nicht mehr zur Hälfte an Bewertungsreserven bei festverzinslichen Wertpapieren beteiligt werden.

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Die Ausschüttungssperre für Dividenden wird fällig, wenn eine Garantieleistung gefährdet ist. Versicherer müssen Kunden stärker an Risikogewinnen beteiligen und Kosten transparenter machen.

Gesetzentwurf

Eckpunkte Gesetzentwurf

Stellungnahme Bundesbank

Stellungnahme Versicherungswirtschaft GDV

Stellungnahme Verbraucherzentralen Bundesverband

Empfehlungen Ausschüsse Bundesrat

Fragen und Antworten BMF

Versicherungswirtschaft zu Bewertungsreserven

Mitteilung Bund der Versicherten