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Bund und Länder verlängern Lockdown – Merkel mahnt zur Vorsicht wegen Mutationen

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat mit den Länderchefs das weitere Vorgehen besprochen. Foto: dpa

Der Corona-Lockdown wird um mindestens drei Wochen verlängert. Eine Öffnungsperspektive erhalten nur Friseure und der Einzelhandel. Über Schulen und Kitas entscheiden die Länder.

Bund und Länder haben sich auf eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. März geeinigt. Die nächsten Wochen seien wegen der als ansteckender geltenden Mutationen des Coronavirus „existenziell“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Die Öffnungen müssten „vorsichtig“ erfolgen, damit das mutierte Virus nicht die Oberhand gewinne.

Diese Vorsicht prägt den jüngsten Corona-Beschluss, den Merkel und die Länderchefs am Mittwoch in einer rund fünfstündigen Videokonferenz fassten. „Es bleibt insbesondere wichtig, die Anzahl der Kontakte zu reduzieren und die Corona-Regeln einzuhalten, um die Verbreitung des Virus einzudämmen“, steht im Beschluss.

Ein verlässliches Öffnungsdatum gibt es eigentlich nur für die Friseure, die am 1. März wieder Kunden empfangen dürfen.

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Der erste größere Lockerungsschritt wird an die Grenze von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen geknüpft. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Bundesland mehrere Tage stabil unter dieser Schwelle, sollen die Geschäfte im Einzelhandel unter Auflagen wieder aufmachen. Auch Museen und Galerien können dann wieder öffnen.

Merkel sagte, der 35er-Wert sei „durchaus in Reichweite“. Für weitere Bereiche, etwa Gastronomie, Kultur oder Amateursport, werde man dann „Schritt für Schritt“ weitere Öffnungen vereinbaren. Die nächsten Beratungen von Kanzlerin und Ministerpräsidenten sind für den 3. März geplant.

Eines der heikelsten Themen der Corona-Konferenz am Mittwoch war erneut die Frage, wie schnell Schulen und Kitas öffnen sollen. Das Kanzleramt wollte eigentlich verhindern, den Betrieb über eine Notbetreuung hinaus hochzufahren.

Doch die Länder setzten sich durch und können „im Rahmen ihrer Kultushoheit über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Angebots der Kindertagesbetreuung“ entscheiden.

Sie habe bestimmte eigene Vorstellungen gehabt, sagte Merkel, aber im Föderalismus gebe es tief verankerte Länderzuständigkeiten und das seien Schule und Kita. „Und da ist es ganz einfach nicht möglich, dass ich als Bundeskanzlerin mich so durchsetzen kann, als hätte ich da ein Vetorecht.“

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Die im Beschluss verankerte Entscheidungsfreiheit der Ministerpräsidenten in der Bildungspolitik beschreibt die ohnehin gängige Praxis: Einige Länder sind bei Schulen und Kitas bereits vorgeprescht. In Mecklenburg-Vorpommern sind beispielsweise die Schulen für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie die Förderschulen bereits geöffnet, auch wenn es keine Präsenzpflicht gibt. Eine ähnliche Regelung gibt es in Bremen, wo die Grundschulen seit Anfang Februar im Wechselunterricht sind.

Nordrhein-Westfalen will vom 22. Februar an die Schulen schrittweise öffnen. Dies solle in Abstimmung mit den Nachbarländern Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Hessen geschehen, sagt Ministerpräsident Armin Laschet am Abend.

„Unser Versprechen 'Schulen und Kitas zuerst' konnte heute eingelöst werden“, betonte Laschet. Die Grundschulen sollen dann in einem Wechselmodell öffnen, sagt Schulministerin Yvonne Gebauer. Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 werde NRW dann zum Präsenzunterricht übergehen.

Aus der Wirtschaft waren vor der Bund-Länder-Runde Forderungen nach einer längerfristigen Öffnungsstrategie gekommen, die allen vom Lockdown betroffenen Branchen Planungssicherheit gibt. Merkel will die Flexibilität bei den Maßnahmen aber nicht aus der Hand geben: „Bis ins Letzte vorauszusagen, wie sich die Dinge entwickeln, das halte ich für sehr schwierig“, sagte sie.

Die Verknüpfung von Lockerungsschritten mit konkreten Inzidenzzahlen sei allerdings „etwas Stilbildendes“, sagte die Kanzlerin mit Blick auf die für den Einzelhandel geltende 35er-Grenze. „Dieses Stilbildende wünsche ich mir auch beizubehalten.“

Die Beschlüsse von Bund und Ländern im Einzelnen:

  • Schulen und Kitas sollen mit Priorität öffnen – mit Vorsichtsmaßnahmen wie Lüften, Schnelltests und wo möglich hochwertigen Masken. Darüber entscheiden werden allerdings die Länder. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern sollen darüber hinaus prüfen, ob Kita-Betreuer und Grundschullehrerinnen beim Impfen eine höhere Priorität erhalten.

  • Friseure dürfen bereits ab dem 1. März wieder öffnen, allerdings unter Auflagen. Sie müssen die Kundenzahl vor Ort mit Terminen streuen, außerdem müssen OP-Masken oder solche mit FFP2-Standard oder ähnlich getragen werden.

  • In Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2-Standard Pflicht.

  • Weitere Öffnungen stellen Bund und Länder erst bei einer „stabilen“ Inzidenz von höchsten 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen in Sicht. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können. Für Lockerungen in Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe wollen Bund und Länder eine „sichere und gerechte Öffnungsstrategie“ weiterentwickeln.

  • Die Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen. Das bedeutet: Menschen sollen sich privat nur mit jeweils einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts auf einmal treffen. Bürgerinnen und Bürger sind dringend gebeten, „alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden“. Nicht notwendige Reisen sollen zudem unterlassen werden.

  • Auch die Homeoffice-Regeln werden verlängert. Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause aus ermöglichen, sofern ihre Tätigkeit das zulässt. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.