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Bund-Länder-Gipfel: Diese harten Corona-Beschlüsse gelten bis Ende Januar

Bund und Länder verlängern den Lockdown und setzen auf strengere Kontaktregeln. Kritik gibt es an den Beschränkungen der Bewegungsfreiheit in Corona-Hotspots.

Wie die Lockdown-Beschlüsse aus dem Dezember gewirkt haben, kann Angela Merkel noch nicht genau sagen. Über die Feiertage gab es weniger Tests und Meldungen der Gesundheitsämter, dazu kommen die unklaren Auswirkungen des Reiseverkehrs zur Weihnachtszeit. Verlässliche Infektionszahlen für eine Bewertung erwartet die Bundeskanzlerin erst Mitte Januar.

Klar ist für Merkel aber: Das Ziel von Bund und Ländern, die gemeldeten Neuinfektionen binnen sieben Tagen unter den Wert von 50 pro 100.000 Einwohner zu drücken, ist noch weit entfernt. Dazu kommen Sorgen über eine mutierte Variante des Coronavirus aus Großbritannien, die deutlich ansteckender sein soll. „Hier müssen wir besonders vorsichtig sein“, sagte sie am Dienstagabend nach der Videokonferenz mit den Ministerpräsidenten.

Die Unklarheit über die Corona-Zahlen, die Unsicherheit über die Virusmutation und die schwierige Lage auf den Intensivstationen haben Bund und Länder nach den Worten der Kanzlerin bewogen, die bestehenden Maßnahmen nicht nur bis zum 31. Januar zu verlängern, sondern den Lockdown auch noch einmal zu verschärfen. „Wir fordern alle Bürger auf, die Kontakte auf ein absolutes Minimum zu beschränken“, sagte sie.

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Menschen in Gegenden mit besonders hohen Infektionszahlen müssen sich auf eine drastische Beschränkung ihrer Bewegungsfreiheit einstellen. Sie dürfen sich grundsätzlich nur noch 15 Kilometer rund um ihren Wohnort aufhalten. Bei dieser Maßnahme gehe es „im Kern darum, dass keine touristischen Tagesreisen stattfinden“, so die Kanzlerin.

Die jetzt verhängten Maßnahmen seien hart, räumte Merkel ein. „Aber wir sehen uns dazu genötigt, um unser Ziel nicht aus den Augen zu verlieren.“ Angesichts der hohen Fallzahlen scheint es allerdings äußerst fraglich, ob das Infektionsgeschehen bis zum nächsten Treffen mit den Länderchefs am 25. Januar so weit eingedämmt ist, dass dann schon über Lockerungen gesprochen werden kann.

Die „Perspektive für eine Normalisierung unseres Alltags“ seien die Impfstoffe, sagte die Kanzlerin. Eine Perspektive, die wohl erst im zweiten Quartal dieses Jahres konkreter werden dürfte. Dann werde es „nach menschlichem Ermessen“ deutlich mehr Impfdosen geben, so Merkel. Am schleppenden Impfstart in Deutschland hatte es in den vergangenen Tagen viel Kritik gegeben, Merkel verteidigte am Dienstag die Entscheidung, bei der Impfstoffbestellung einen gemeinsamen europäischen Weg eingeschlagen zu haben.

Die Beschlüsse im Einzelnen:

  • Die vor Weihnachten verschärften Lockdown-Regeln werden bis zum 31. Januar verlängert. Große Teile des Einzelhandels und Dienstleister wie Friseure bleiben somit geschlossen, Ausnahmen gelten weiter für Lebensmittelgeschäfte, Drogerien und Tankstellen. Die bereits Anfang November angeordnete Schließung der Gastronomie und das Verbot von Veranstaltungen bestehen ebenfalls fort.

  • Schulen und Kitas sollen erst Anfang Februar wieder schrittweise öffnen. Die Kulturministerkonferenz hatte dazu einen Stufenplan erarbeitet, der bei einer deutlichen Verbesserung des Infektionsgeschehens zunächst in den Jahrgängen eins bis sechs eine Rückkehr zum Präsenzunterricht ermöglicht und in einem weiteren Schritt Wechselunterricht an allgemeinbildenden Schulen ab der siebten Klasse sowie an beruflich weiterführenden Schulen vorsieht.

  • Private Zusammenkünfte dürfen wie schon im Frühjahr nur mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands stattfinden. Zuletzt waren Treffen mit bis zu fünf Personen aus anderen Haushalten gestattet.

  • In Regionen mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche sollen die Behörden Maßnahmen ergreifen, damit die Menschen ihren Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort beschränken. Ausnahmen gibt es nur bei einem „triftigen Grund“ – also beispielsweise Arztbesuche, aber keine Tagesausflüge. Davon betroffen wären nach den derzeitigen Zahlen des Robert Koch-Instituts etwa 70 Landkreise und Städte, vor allem in Sachsen und Thüringen.

  • Jedes Elternteil soll 2021 einen zusätzlichen Anspruch von zehn Tagen Kinderkrankengeld erhalten, Alleinerziehende sollen 20 Tage zusätzlich Kinderkrankengeld bekommen können. Dieser Anspruch gilt nicht nur im Krankheitsfall, sondern auch, wenn wegen geschlossener Schulen und Kitas die Kinder zu Hause betreut werden müssen.

  • Betriebskantinen sollen nach Möglichkeit geschlossen werden. Kanzlerin Merkel appellierte erneut an die Unternehmen, großzügige Homeoffice-Lösungen zu ermöglichen.

  • Bund und Länder wollen erreichen, dass alle Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen bis spätestens Mitte Februar ein Impfangebot bekommen. Außerdem streben sie an, die Produktionskapazitäten von Impfstoff in Deutschland wie etwa bei der Firma Biontech in Marburg schnellstmöglich auszubauen. Dazu sollen Gespräche mit den Herstellern stattfinden.

  • Um Alten- und Pflegeheime bei Schnelltests zu unterstützen, sollen Aushilfskräfte geschult werden. Eigentlich gilt bereits seit Mitte Dezember eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für die Mitarbeiter in den Einrichtungen, in Gebieten mit hohen Fallzahlen auch für Besucher. Doch vielen Heimen fehlt das Personal, um Schnelltests vorzunehmen.

  • Für Rückkehrer aus Risikogebieten nach Deutschland soll neben der zehntägigen Quarantänepflicht eine Testpflicht eingeführt werden. Bislang kann die Quarantäne durch ein negatives Testergebnis nach fünf Tagen beendet werden. Vor dem Hintergrund der Mutationen des Coronavirus muss nun darüber hinaus schon unmittelbar nach der Einreise oder spätestens 48 Stunden vor Reiseantritt ein Test gemacht werden.

  • Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten versprachen, ab dem 10. Januar die sogenannten Novemberhilfen auszuzahlen, bei denen Unternehmen und Selbstständige bis zu 75 Prozent des Umsatzes ersetzt bekommen. Zuvor hatte es harte Kritik wegen der Verzögerung bei der Bearbeitung der Hilfsanträge gegeben.

Für deutliche Reaktionen sorgte vor allem die Einschränkung der Bewegungsfreiheit in Corona-Hotspots. Der FDP-Bundesvize Wolfgang Kubicki kritisierte diesen Beschluss stark. Die Idee für dieses neue Instrument habe „keine ausdrückliche gesetzliche Verankerung“, sagte Kubicki dem Handelsblatt. „Ein Instrument also, über das abermals keine parlamentarische Debatte stattgefunden hat und das hinter verschlossenen Türen ausgehandelt wird.“

Der FDP-Politiker äußerte zudem rechtliche Vorbehalte. „Bestenfalls können die Landesparlamente es in Gänze absegnen oder eben nicht“, sagte Kubicki. Eine Radiusregelung müsse jedenfalls, ähnlich wie die Ausgangssperre, „an hohe Voraussetzungen gebunden“ sein.

„Dass diese Hürde durch die Anknüpfung an den Inzidenzwert gewahrt ist, scheint fast ausgeschlossen“, ist Kubicki überzeugt. „Wir erleben im Moment, wie dieser Wert durch die Meldeverzögerung der Feiertage faktisch ohne belastbare Basis ist.“ Wer aber solche Beschränkungen durchsetzen wolle, brauche eine belastbare Evidenz und müsse sich auf einen hohen Begründungsaufwand einstellen.

Auch Jan Korte, parlamentarischer Geschäftsführer der Linken-Bundestagsfraktion, übte scharfe Kritik: „Wer ohne Vermittlung und vorherige breite Debatte den Bewegungsradius der Menschen auf 15 Kilometer um den Wohnort begrenzt und die Kontaktbeschränkungen massiv verschärft, hat offensichtlich immer noch nicht begriffen, dass Akzeptanz aus nachvollziehbaren, logischen und verhältnismäßigen Regeln und nicht par ordre du mufti erwächst.“

Es sei nicht akzeptabel, dass „solch extreme Grundrechtseingriffe ohne Beteiligung der Parlamente in der Kungelrunde von Kanzlerin und Ministerpräsidenten beschlossen werden“. Der Bundestag müsse umgehend einbezogen werden, notfalls per Sondersitzung.

Niedersachsen will die Beschränkung der Bewegungsfreiheit in Hotspots nicht ohne weiteres umsetzen. Nötig sei eine gesonderte Begründung zur Verhältnismäßigkeit, wie sie das Oberverwaltungsgericht bereits bei anderen Einschränkungen angemahnt hat, sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Dienstagabend in Hannover. „Das ist für uns Teil des Prüfprogramms, ob und wann die Regelung zur Anwendung kommt, am liebsten gar nicht.“

Auch Baden-Württemberg hält sich die Entscheidung über die Verschärfung einiger Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie noch offen. Die Beschränkung der Bewegungsfreiheit auf einen Radius von 15 Kilometern um den Wohnort in Corona-Hotspots mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 sei zunächst nicht geplant, erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. „Wir müssen erstmal zu belastbaren Werten nächste Woche kommen, um darüber zu entscheiden.“ Zuletzt lag die Zahl nur in zwei Kreisen im Südwesten knapp über 200, in zwei weiteren knapp darunter.

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet weist Zweifel an den Kontrollmöglichkeiten des eingeschränkten Bewegungsradius zurück. „Ich stehe zu dem, was die Ministerpräsidenten beschlossen haben. Und was beschlossen wird, wird auch durchgesetzt“ sagt der CDU-Politiker am Dienstagabend in Düsseldorf.

Beruflich bedingte Fahrten weiter erlaubt

Zurückhaltend auf die Maßnahme reagierte der Präsident des Deutschen Landkreistags, Reinhard Sager. Die Einschränkungen beträfen vor allem die ländlichen Räume, wo zwei Drittel der Bevölkerung lebten. Um sich die Kooperation der Bevölkerung zu sichern, müssten die Maßnahmen nachvollziehbar sein. „Ich bin mir nicht sicher, ob man davon bei den Regelungen zum 15-Kilometer-Radius ausgehen kann“, sagte Sager dem Handelsblatt. „Außerdem sind die Verabredungen zum Kontaktverbot zu mehr als einer Person außerhalb des eigenen Haushalts sehr einschneidend.“

Die Vizepräsidentin des Verbands Deutsches Reisemanagement (VDR), Inge Pirner, sieht die neue Regel indes gelassen. „Wir gehen – Stand jetzt – davon aus, dass eine Geschäftsreise als beruflich bedingter Ortswechsel ein triftiger Grund für ein Verlassen des beschlossenen Radius darstellt, ebenso der tägliche Pendelweg zur Arbeit oder Reisen etwa zwischen zwei Produktionsstätten eines Unternehmens“, sagte Pirner dem Handelsblatt.

„Daher schätzen wir die negativen Auswirkungen des Beschlusses auf die Geschäftstätigkeit der Unternehmen als eher gering ein – zumal die Beschränkungen nur für Hotspots gelten und die Firmen ihre Reisetätigkeiten auch im Sinne der eigenen Planungssicherheit bereits seit Wochen auf ein absolutes Minimum heruntergefahren haben.“

Ifo-Präsident Clemens Fuest erwartet kaum Auswirkungen für die Wirtschaft, solange beruflich bedingte Fahrten weiter erlaubt sind. „Erheblich wäre allerdings der nicht direkt messbare, aber trotzdem wichtige Verlust, der daraus entsteht, dass Menschen in dieser Lage nun an freien Tagen auch nicht mehr beispielsweise ins nahe gelegene Mittelgebirge fahren dürfen“, sagte Fuest dem Handelsblatt.

„Bei der Umsetzung sollte man berücksichtigen, dass eine Einschränkung des Bewegungsradius auf dem Land ganz andere Folgen hat als in der Stadt. In der Stadt könnte es sogar dazu kommen, dass die Infektionsgefahr steigt, wenn sich alles im Stadtpark drängt, statt ins Umland zu fahren.“

Für den Düsseldorfer Ökonomen Jens Südekum reiht sich der Beschluss, den Bewegungsradius in Corona-Hotspots einzuschränken, „in die Liste der merkwürdigen Maßnahmen“ ein. „In dicht besiedelten Großstädten dürfte er so gut wie nichts zum Infektionsschutz beitragen“, sagte er. „Sinnvoller wäre es gewesen, für ein bis zwei Wochen wirklich durchgreifende Maßnahmen zu beschließen: also eine generelle Ausgangssperre, sofern kein triftiger Grund vorliegt, und vor allem endlich eine verbindliche Anordnung zum Homeoffice, wo immer das möglich ist.“

Der Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher, sprach von einem „harten Einschnitt in die Grundrechte der Menschen“. Diese Beschränkung sei aber gerechtfertigt und notwendig, um Menschenleben und die Gesundheit vieler Menschen zu schützen. Letztlich müsse die Begrenzung der zweiten Infektionswelle die oberste Priorität bleiben – auch aus wirtschaftlicher Sicht.