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Was bei der Brückenteilzeit zu beachten ist

Mehr vom Tag haben: Mit der Brückenteilzeit können sich Arbeitnehmer Freiraum auf Zeit verschaffen - und sie beispielsweise für Familie, Pflege oder Weiterbildungen nutzen. Foto: Christin Klose
Mehr vom Tag haben: Mit der Brückenteilzeit können sich Arbeitnehmer Freiraum auf Zeit verschaffen - und sie beispielsweise für Familie, Pflege oder Weiterbildungen nutzen. Foto: Christin Klose

Einmal Teilzeit, immer Teilzeit - viele Arbeitnehmer mit reduzierter Arbeitszeit kennen sie: die Teilzeitfalle. Dank der neuen Brückenteilzeit soll nun Schluss sein mit dem Freiraum wider Willen. Für wen eignet sich das Modell?

Berlin (dpa/tmn) - Die To-do-Liste ist zu lang, der Tag zu kurz. Und die Uhren ticken schneller, als es guttut. Wenn der Beruf das Leben bestimmt, wünscht sich mancher Arbeitnehmer mehr von dem, was wir Privatleben nennen.

Mehr Zeit für Familie, Hobbys oder private Weiterbildung. Was klingt wie «Wünsch-dir-was», soll mit der Brückenteilzeit Realität werden. Das Prinzip: Arbeitnehmer können für einen Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren die Arbeit in Teilzeit beantragen, danach kehren sie automatisch in die Vollzeitstelle, beziehungsweise ihre vorherige Arbeitszeit, zurück. Seit 1. Januar 2019 greift die Brückenteilzeit, die der sogenannten Teilzeitfalle entgegenwirken soll.

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Voraussetzungen und Fristen

Wer mehr Freiraum auf Zeit beantragen möchte, sollte sich über die Voraussetzungen im Klaren sein. So haben nur Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten einen Anspruch auf Brückenteilzeit. Bei Unternehmen mit bis zu 200 Mitarbeitern gilt außerdem eine Zumutbarkeitsgrenze. Das heißt: In ihnen muss nur ein Antrag pro 15 Beschäftigte bewilligt werden.

Der Teilzeitwunsch muss drei Monate im Voraus beantragt werden, und der Arbeitnehmer muss mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sein. Abgelehnt werden kann der Antrag mit Verweis auf einen sogenannten betrieblichen Grund. «Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten entstehen», sagt Thomas Beck von der Initiative Neue Qualität der Arbeit, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert wird.

Arbeitsvolumen

Um wie viel Prozent das bisherige Arbeitsvolumen reduziert werden darf, ist nicht festgeschrieben. «Es gilt nicht nur für Vollzeitbeschäftigte, sondern im Grunde für jeden Beschäftigten», erklärt Marta Böning, Juristin beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). «Auch wenn ich beispielsweise 30 Stunden in der Woche arbeite, kann ich weiter reduzieren.»

Wer in befristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigt ist, sollte der Juristin zufolge gegebenenfalls nachrechnen, ob sich die Brückenteilzeit lohnt: «Das ist natürlich schwieriger. Wenn ich ein befristetes Arbeitsverhältnis von zwei Jahren habe, dann kann ich schlecht meine Arbeitszeit für zwei Jahre reduzieren, zumal das Arbeitsverhältnis danach endet», sagt sie. Wichtig zu wissen ist, dass die Stundenreduzierung auf Kosten des Arbeitnehmers passiert: «Es gibt also keine Lohnersatzleistungen in dieser Zeit.» Mit dem Teilzeitrechner des BMAS können Interessierte prüfen, wie sich ihre finanzielle Situation verändern würde.

Mehr Zeit in besonderen Lebenssituationen

Weniger Geld, aber mehr Zeit - die Rechnung kann aufgehen. Prof. Jutta Rump vom Institut für Beschäftigung und Employability (IBE) in Ludwigshafen hält das Modell Brückenteilzeit für einen guten Weg, um «in Balance zu bleiben und unterschiedliche Lebenssituationen miteinander zu vereinbaren». Vor allem Menschen, die über einen bestimmten Zeitraum besondere, etwa familiäre Verpflichtungen hätten, könne die Brückenteilzeit mehr Planungssicherheit geben.

Rump empfiehlt, die Pläne frühzeitig und offen zu kommunizieren. «Es ist die Frage, wie ich das im Team, auf kollegialer Ebene rübergebracht kriege und wie ich es koordinieren kann.» Dabei könne es helfen, den Kollegen Hintergrundinformationen zu den eigenen Beweggründen zu geben, auch wenn diese rechtlich irrelevant sind. «Das hat nichts mit Rechtfertigung zu tun, sondern mit Information und Verständnis. Man sollte mit Augenmaß daran gehen und auch signalisieren, dass man die Kollegen weiterhin unterstützt.»

Keine Langeweile

Denn zum Faulenzen werde die Brückenteilzeit in den seltensten Fällen genutzt, ist die Professorin überzeugt. Stattdessen seien vielfach private Verpflichtungen wie die Pflege von Angehörigen der Grund, die Arbeitszeit zu reduzieren. «Ich kann mir vorstellen, dass nicht wenige sagen, dass die Rückkehr in die Vollzeit sogar eine Entlastung ist, weil sich die Stresssituation im privaten Bereich normalisiert oder aufgelöst hat.»

«Wie sich die Brückenteilzeit in der Praxis entwickelt, wird sich zeigen. Wir haben noch keine Erfahrung mit dem Anspruch und insbesondere mit einer möglichen Ablehnung durch die Arbeitgeber», sagt Marta Böning.