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Wann sich die Bonusprogramme der Krankenkassen lohnen

Wer Vorsorgeuntersuchungen wahrnimmt, kann bei seiner Krankenkasse Punkte sammeln. (Foto: Getty Images) (Getty Images)

Wer Fitnesskurse belegt, sich regelmäßig impfen lässt und keine Vorsorgeuntersuchung auslässt, der kann bei seiner Krankenversicherung massiv sparen.

Sich mit Versicherungsthemen auseinanderzusetzen stellt für viele Verbraucher eine große Hürde dar. So dürften zwar die meisten Versicherten schon davon gehört haben, dass ihre Krankenkasse ein Bonusprogramm bietet, von dem sie mit einem gesunden Lebensstil profitieren können. Vom Sofa aufgerafft und bei dem Programm angemeldet haben sich viele von ihnen aber wohl noch nicht.

Die Techniker Krankenkasse versucht es daher mit Humor: „Den Einsatz für Ihre Gesundheit belohnen wir mit Prämien.“ Die Ehrenurkunde von den Bundesjugendspielen 1989, die wäre leider verjährt. Aber es gebe ja noch andere Methoden, mit „denen Sie richtig punkten können“, heißt es auf der Internetseite. Dazu zählen eine Mitgliedschaft im Fußballverein, ein Check beim Zahnarzt und ein Nichtraucherkurs.

Seit 2004 können Krankenkassen ihren Versicherten ein Bonusprogramm auf freiwilliger Basis anbieten. Mit dem Präventionsgesetz im Jahr 2015 wurde aus der Kann-Regel eine Pflicht.

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Der Hintergedanke: Wer gesund lebt, wird tendenziell weniger krank. In der Ausgestaltung der Programme sind die Kassen weitgehend frei. Das hat aber auch dazu geführt, dass diese recht unterschiedlich ausfallen.

Dementsprechend unterscheidet sich deren Nutzen, wie die Verbraucherschützer bereits im Jahr 2015 in einer Studie anmerkten. „Grundsätzlich können wir sagen, dass heute wie 2015 Verbraucher die Teilnahmebedingungen eines Bonusprogramms vorher genau unter die Lupe nehmen und für sich prüfen sollten, ob sich die Mühe auszahlt“, rät daher Tanja Wolf, Referentin Gesundheitsmarkt bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Kurz gesagt funktionieren die meisten Programme so: Wer empfohlene Vorsorgeuntersuchungen wahrnimmt, regelmäßig Sport treibt oder spezielle Kurse belegt, kann bei seiner Krankenkasse Punkte sammeln. Der Arzt oder der Trainer bestätigt die Teilnahme an der entsprechenden Maßnahme im Bonusheft, das der Versicherte dann bei der Krankenkasse einreicht.

Bonusprogramm per App

Mittlerweile geht das oft auch online oder per App. Die Punkte können dann meist in Geld- oder Sachprämien eingetauscht werden. Häufig können Versicherte sie für erweiterte Gesundheitsleistungen einsetzen. Manchmal ist auch eine Spende der Punkte möglich.

Für Versicherte ist die Teilnahme freiwillig. Das Bonusprogramm läuft dann in der Regel ein Jahr und verlängert sich automatisch. Manche Kasse beendet das Programm aber auch automatisch, wenn der Versicherte über ein oder zwei Jahre in Folge keine Aktivitäten nachweist. In der Regel richten sich die Bonusprogramme an alle Mitglieder der Krankenkasse. Häufig gibt es verschiedene Angebote für Kinder und Jugendliche sowie für Erwachsene.

Die Prämien, die die Versicherten auf diese Weise erhalten können, unterscheiden sich von Kasse zu Kasse erheblich. Bei vielen Anbietern sind Beträge zwischen 50 und 200 Euro realistisch erzielbar. Geworben wird in manchen Fällen mit deutlich höheren Maximalbeträgen, für die die Teilnehmer aber viele Leistungen erbringen müssen.

Einige Maßnahmen kosten auch zunächst einmal Geld – etwa Fitnesskurse. Die Verbraucherzentrale NRW gibt daher diesen Tipp: Vorab klären, ob der Kurs auch von der Kasse bezuschusst wird.

Bei einigen Kassen müssen Mitglieder die Nachweise über Maßnahmen im Vorjahr bis zum 31. März erbringen – in manchen Fällen sogar noch früher. Den Bonus gewähren die Krankenkassen zudem oft nur, wenn die Mitgliedschaft ungekündigt ist.

Mit der Nutzung der Bonusprogramme machen die Krankenkassen offenbar unterschiedliche Erfahrungen. So hatte die mhplus Krankenkasse in einer Studie herausgefunden, dass jeder zweite Bundesbürger 2019 mehr Sport treiben will. Bei der mhplus bekämen Mitglieder zum Beispiel bis zu 100 Euro Bonus pro Jahr, wenn sie sich regelmäßig sportlich betätigen und etwa das Sportabzeichen absolvieren.

„Diese Möglichkeit wird eher zurückhaltend genutzt, offenbar wissen viele Bundesbürger gar nicht, dass es solche Bonusprogramme gibt“, kommentierte die Krankenkasse ihre Umfrage. Dabei habe diese auch gezeigt, dass 44 Prozent der Deutschen durchaus bereit wären, für solche Belohnungen durch die Kasse regelmäßiger vom Sofa aufzustehen.

Eine Studie von Splendid Research hat zudem ergeben, dass 51 Prozent der Deutschen bereit wären, Gesundheitsdaten, die sie beispielsweise über Tracking-Apps ermitteln, an Krankenkassen weiterzugeben, wenn sie dafür ein paar Euro sparen.

Eine Umfrage des Handelsblatts bei verschiedenen Krankenkassen hat indes ergeben, dass diese in der Regel zufrieden sind, wie das Bonusprogramm angenommen wird: Bei der Barmer, die 9,1 Millionen Versicherte hat, machen derzeit rund 730.000 Kunden bei dem Programm mit.

Die DAK-Gesundheit hat bei etwa 5,7 Millionen Versicherten aktuell rund 600.000 Teilnehmer am Bonusprogramm. Am Programm der AOK-Bayern mit 4,6 Millionen Versicherten nehmen rund 300.000 Kunden teil.

Die Krankenkassen werben für ihre Bonusprogramme auch aus Eigennutz: Denn die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind bei allen Krankenkassen weitgehend gleich. Möglichkeiten, sich im Wettbewerb abzuheben, gibt es beispielsweise beim Zusatzbeitrag, beim Service und eben bei der Ausgestaltung der Bonusprogramme.

Laut der Managementberatung Bain & Company sind die Bonusprogramme auch ein wichtiger Baustein bei der Digitalisierung. „Mit dem Ausbau ihrer digitalen Services können Krankenkassen ihre Innovationskraft unter Beweis stellen und regelmäßige Interaktionen mit den Kunden erleichtern“, sagt Bain-Partner Christian Kinder. „Beides fördert die Loyalität der Kunden.“

Kritik an Zielgruppenorientierung

Trotz der Vorteile für Krankenkassen und ihre Kunden gibt es an den Bonusprogrammen auch Kritik. So bemängelte das Bundesversicherungsamt (BVA) in einem Sonderbericht aus dem Jahr 2018, dass Krankenkassen ihre Bonusprogramme vorwiegend nutzen, um junge, gesunde sowie sportliche Versicherte anzusprechen und an sich zu binden.

Im Umkehrschluss heißt das: Diejenigen, die aufgrund ihres Gesundheitszustands Vorsorgeuntersuchungen und Sportkurse nötiger hätten, werden oftmals nicht erreicht. Ein BVA-Sprecher sagte dem Handelsblatt, dass es sich bei der Ausgestaltung der Bonusprogramme nach wie vor um ein wettbewerbliches Handlungsfeld der Kassen handele, das diese im Rahmen ihres Gestaltungsspielraums nutzen könnten: „Die Grenze ist dort erreicht, wo die Ausgestaltung zu einer Benachteiligung von Versichertengruppen führt.“

Ein Sprecher der IKK Classic betont jedoch, dass am Bonusprogramm der Krankenkasse alle Altersgruppen teilnehmen würden. Auch der Gesundheitszustand der Teilnehmer variiere. Bei der Techniker Krankenkasse heißt es ebenfalls, dass die soziodemografischen Daten der Teilnehmer am Bonusprogramm der Verteilung entspreche, die auch die Gesamtversichertengruppe aufweise.

Die Verbraucherzentrale NRW hatte viele Bonusprogramme im Rahmen ihrer Studie als zu aufwendig und schwer zu durchschauen bezeichnet. Seitdem habe sich zwar in den Details der einzelnen Programme einiges geändert, sagt Verbraucherschützerin Wolf: „Im Detail gibt es aber große Unterschiede zwischen den Programmen und möglichen Bonuszahlungen.“ Medizinisch wichtig sei aus Sicht der Verbraucherzentrale, ob die Programme wirklich einen Gesundheitseffekt haben.

Die Bonusprogramme der Kassen seien inzwischen grundsätzlich nicht unübersichtlich, entgegnet eine Sprecherin der IKK Brandenburg und Berlin: „Allerdings kann zur Berechnung der tatsächlichen Höhe der jährlichen Bonusleistung Beratungsbedarf bestehen.“

Mehrere Kassen verweisen darauf, dass sie mindestens alle drei Jahre eine Evaluation ihrer Bonusprogramme durchführen müssen, um auch die Wirtschaftlichkeit der Programme gegenüber den Aufsichtsbehörden nachzuweisen.

Ein Aspekt, den Verbraucher noch beachten sollten, ist die steuerliche Behandlung der Bonuszahlungen. Zwar hat der Bundesfinanzhof entschieden (Az X R 17/15), dass Bonusleistungen der Kassen steuerneutral sein müssen, wenn das Geld in Gesundheitsmaßnahmen gesteckt wird, die normalerweise nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Erhält der Versicherte eine Barprämie, könnte das jedoch die Sonderausgaben, die er in der Steuererklärung angeben kann, mindern.

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