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BGH vor verbraucherfreundlichem Urteil zu Zinsnachforderungen

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Im Streit über Zinsnachforderungen von Prämiensparern zeichnet sich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in zentralen Punkten ein Erfolg der klagenden Verbraucherschützer ab. Die Karlsruher Richterinnen und Richter machten am Mittwoch in ihrer Verhandlung über die erste Musterfeststellungsklage zum Thema deutlich, dass sie vor allem bei den Sparkassen weit verbreitete Klauseln in alten Prämiensparverträgen für unwirksam halten. Sie kündigten an, wichtige Fragen zur Berechnung von Nachzahlungen direkt selbst beantworten zu wollen, und zwar im Sinne der klagenden Verbraucherzentrale Sachsen. Das Urteil sollte voraussichtlich um 15.00 Uhr verkündet werden.

Die fraglichen Klauseln, die sich in vielen langjährigen Prämiensparverträgen aus den 90er und 2000er Jahren finden, berechtigten die Kreditinstitute, weitgehend frei den Zinssatz anzupassen. Das ist schon nach früheren BGH-Urteilen unzulässig. Trotzdem ist es für Betroffene bis heute schwierig, entgangenes Geld nachträglich ausgezahlt zu bekommen. Die Verbraucherzentralen werfen den Sparkassen vor, hier bewusst auf Zeit zu spielen und versuchen, mit mehreren Musterklagen Bewegung in die Sache zu bringen.

Allerdings wird auch das BGH-Urteil aller Voraussicht nach keine vollständige Klärung bringen. Der Vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger sagte, dass die Frage, welcher Zinssatz nun genau der richtige sei, mit Hilfe eines Sachverständigen am Oberlandesgericht Dresden geklärt werden müsste. Auch zur Frage, wann Ansprüche möglicherweise verjährt sind, wird es zunächst wohl keine höchstrichterliche Entscheidung geben. (Az. XI ZR 234/20)

Allein zu der Musterklage am BGH, die sich gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig richtet, haben sich mehr als 1300 Betroffene angemeldet. Nach den Berechnungen der Verbraucherschützer hat ihnen die Sparkasse im Durchschnitt 3100 Euro zu wenig gezahlt.