Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.235,45
    +24,90 (+0,14%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.894,02
    -8,58 (-0,18%)
     
  • Dow Jones 30

    39.118,86
    -45,20 (-0,12%)
     
  • Gold

    2.336,90
    +0,30 (+0,01%)
     
  • EUR/USD

    1,0716
    +0,0007 (+0,06%)
     
  • Bitcoin EUR

    57.368,32
    +424,75 (+0,75%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.276,80
    -7,03 (-0,55%)
     
  • Öl (Brent)

    81,46
    -0,28 (-0,34%)
     
  • MDAX

    25.176,06
    -197,83 (-0,78%)
     
  • TecDAX

    3.326,63
    -4,04 (-0,12%)
     
  • SDAX

    14.317,55
    -33,87 (-0,24%)
     
  • Nikkei 225

    39.583,08
    +241,54 (+0,61%)
     
  • FTSE 100

    8.164,12
    -15,56 (-0,19%)
     
  • CAC 40

    7.479,40
    -51,32 (-0,68%)
     
  • Nasdaq Compositive

    17.732,60
    -126,08 (-0,71%)
     

BGH stärkt Käufern von Gebrauchtwagen bei Mängeln den Rücken

Wer eine bestimmte Beschaffenheit beim Privatverkauf eines Autos zusagt, muss sie gewährleisten. (Bild: dpa)
Wer eine bestimmte Beschaffenheit beim Privatverkauf eines Autos zusagt, muss sie gewährleisten. (Bild: dpa) (Hauke-Christian Dittrich/dpa)

Verkäufer von Gebrauchtwagen können sich bei Rechtsstreits über Reparaturkosten nicht auf Verschleiß berufen, wenn vorher ein bestimmter Zustand der beanstandeten Teile vereinbart wurde. Wenn ein Vertrag sowohl Angaben über eine konkrete Beschaffenheit als auch einen Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung enthalte, seien die Punkte getrennt voneinander zu betrachten, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe.

Konkret ging es darum, ob der Verkäufer eines rund 40 Jahre alten Autos für Reparaturkosten aufgrund einer defekten Klimaanlage aufkommen muss. In der Verkaufsanzeige hieß es dem BGH zufolge: "Klimaanlage funktioniert einwandfrei. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung". Da die Klimaanlage aber defekt war, verlangt der Käufer des Oldtimers von dem Verkäufer Kosten für die Reparatur zurück.

BGH stellte sich auf die Seite des Auto-Käufers

Mit seiner Klage hatte er in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Der BGH hob das Urteil des Landgerichts Limburg auf, das sich mit Verweis auf das Alter der Klimaanlage auf die Seite des Verkäufers gestellt hatte. Über die Sache muss dort nun neu verhandelt werden.