Werbung
Deutsche Märkte schließen in 6 Stunden 59 Minuten
  • DAX

    18.801,76
    +115,16 (+0,62%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.082,13
    +27,72 (+0,55%)
     
  • Dow Jones 30

    39.387,76
    +331,36 (+0,85%)
     
  • Gold

    2.375,30
    +35,00 (+1,50%)
     
  • EUR/USD

    1,0785
    +0,0001 (+0,01%)
     
  • Bitcoin EUR

    58.368,80
    +1.484,13 (+2,61%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.303,93
    -54,08 (-3,98%)
     
  • Öl (Brent)

    79,54
    +0,28 (+0,35%)
     
  • MDAX

    26.833,04
    +124,14 (+0,46%)
     
  • TecDAX

    3.399,49
    +15,19 (+0,45%)
     
  • SDAX

    14.830,51
    +48,68 (+0,33%)
     
  • Nikkei 225

    38.229,11
    +155,13 (+0,41%)
     
  • FTSE 100

    8.424,05
    +42,70 (+0,51%)
     
  • CAC 40

    8.232,76
    +45,11 (+0,55%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.346,26
    +43,46 (+0,27%)
     

BGH räumt Eigentümergemeinschaften bei Mängeln weiter Klagerecht ein

KARLSRUHE/MÜNCHEN (dpa-AFX) -Gemeinschaften von Wohnungseigentümern können bei Mängeln auch nach einer Gesetzesänderung vor Gericht ziehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem am Freitag in Karlsruhe verkündeten Urteil klargestellt (Az. V ZR 213/21).

Hintergrund der Frage ist, dass es im Wohnungseigentumsgesetz in der bis Ende November 2020 geltenden Fassung einen Paragrafen gab, aus dem abgeleitet wurde, dass Eigentümergemeinschaften Mängelrechte aus individuellen Kauf- oder Werkverträgen der Erwerber durch Beschluss an sich ziehen und durchsetzen können. Bei einer Gesetzesreform entfiel diese Regelung der "Vergemeinschaftung durch Beschluss" aber ersatzlos. Fachleute zogen daraus bislang unterschiedliche Schlüsse.

Im Grunde bleibt es nun bei der bisherigen, flexiblen Praxis. Enger gefassten Sichtweisen habe der BGH eine Absage erteilt, betonte die Vorsitzende Richterin des fünften Zivilsenats, Bettina Brückner. Die Klärung der Frage bezeichnete sie als "praktisch überaus bedeutsam".

Im konkreten Fall hatte eine Immobilienfirma Wohnungen in einem Gebäudekomplex in München verkauft. Bei einer Untersuchung des Bodens auf einer zugeschütteten Kiesgrube wurden Schadstoffe festgestellt. Weil hierzu aus Sicht des BGH noch Fragen offen sind, muss der Fall noch einmal vor dem Oberlandesgericht München verhandelt werden.