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BGH befasst sich mit Reiserücktritt bei Corona-Ausbruch

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Ein erster Streit über eine in der Pandemie stornierte Pauschalreise erreicht am Dienstag (9.00 Uhr) den Bundesgerichtshof. Die obersten Zivilrichterinnen und -richter verhandeln den Fall eines Mannes, der für mehr als 6000 Euro eine Reise nach Japan im April 2020 gebucht hatte. Am 1. März trat er wegen der sich zuspitzenden Corona-Lage von der Reise zurück und bezahlte 25 Prozent des Preises als Stornokosten. Ende März erging für Japan ein Einreiseverbot. Nun will der Mann vom Veranstalter, einem Münchner Anbieter, das Geld zurück. (Az. X ZR 53/21)

Laut Gesetz kann der Reiseveranstalter bei einem vorherigen Rücktritt des Kunden grundsätzlich eine "angemessene Entschädigung" verlangen. Das gilt nur ausnahmsweise dann nicht, wenn "unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände" die Reise erheblich beeinträchtigen. Hier waren sich die Münchner Gerichte uneinig, ob die weiteren Einschränkungen am 1. März 2020 schon absehbar waren. Der BGH kann sein Urteil am selben Tag oder zu einem Extratermin verkünden.