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BGH äußert sich zu Schummel-Software für Playstation-Spieler

KARLSRUHE (dpa-AFX) -Der Bundesgerichtshof (BGH) äußert sich am Donnerstag (8.45 Uhr) zu der Frage, inwieweit Computerspiele gegen nachträgliche Manipulation geschützt sind. Mit Hilfe sogenannter Cheat-Programme können Spieler bestimmte Beschränkungen umgehen - zum Beispiel den "Turbo" in einem Rennspiel unbegrenzt nutzen. "Cheat" ist ein englisches Verb und bedeutet schummeln oder betrügen.

Der Playstation-Hersteller Sony JP3435000009 fordert von den Entwicklern und Verkäufern einer solchen Software Schadenersatz. Rechtlich hängt das davon ab, ob das Spiel "umgearbeitet" wurde. Das wäre laut Urheberrechtsgesetz verboten. Die Spielidee allein ist nicht geschützt. Da EU-Recht berührt ist, ist offen, ob der BGH schon ein abschließendes Urteil verkündet. Denkbar wäre auch, dass die Karlsruher Richterinnen und Richter zunächst den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg einschalten. Verhandelt wurde Ende Oktober.