Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.235,45
    +24,85 (+0,14%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.894,02
    -8,58 (-0,18%)
     
  • Dow Jones 30

    39.118,86
    -45,24 (-0,12%)
     
  • Gold

    2.336,90
    -2,70 (-0,12%)
     
  • EUR/USD

    1,0728
    +0,0020 (+0,18%)
     
  • Bitcoin EUR

    57.696,20
    +925,83 (+1,63%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.284,98
    +1,15 (+0,09%)
     
  • Öl (Brent)

    81,46
    -0,08 (-0,10%)
     
  • MDAX

    25.176,06
    -197,84 (-0,78%)
     
  • TecDAX

    3.326,63
    -4,04 (-0,12%)
     
  • SDAX

    14.317,55
    -33,85 (-0,24%)
     
  • Nikkei 225

    39.583,08
    +241,58 (+0,61%)
     
  • FTSE 100

    8.164,12
    -15,56 (-0,19%)
     
  • CAC 40

    7.479,40
    -51,32 (-0,68%)
     
  • Nasdaq Compositive

    17.732,60
    -126,10 (-0,71%)
     

Bezahlung von Betriebsräten: Bundestag nimmt neue Regeln an

Hannes P. Albert/dpa

Berlin (dpa) - Der Bundestag hat einstimmig eine Gesetzesänderung beschlossen, die klare Regeln für die Vergütung von Betriebsräten vorsieht. Mit der Änderung des sogenannten Betriebsverfassungsgesetzes beseitige die Bundesregierung Rechtsunsicherheiten und stärke Betriebsräten in Deutschland den Rücken, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bei der abschließenden Plenardebatte.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. Januar des vergangenen Jahres, das in einigen Unternehmen zu großer Verunsicherung mit Blick auf die Bezahlung von Betriebsrätinnen und -räten geführt hatte. Der BGH hatte Freisprüche von Ex-Personalmanagern des Automobilkonzerns VW gekippt, die das Braunschweiger Landgericht zuvor ausgesprochen hatte. Es ging dabei um die Frage, ob die VW-Manager über Jahre überzogene Gehälter an hohe Belegschaftsvertreter abgesegnet hatten. So hatte Ex-Betriebsratschef Bernd Osterloh etwa in manchen Jahren mehr als 700.000 Euro erhalten.

Anders als ihre Richterkollegen in Braunschweig hielten die obersten Richter es für nicht ausgeschlossen, dass die vier früheren Entscheider bei Volkswagen sich durch die hohen Zahlungen an Betriebsräte der vorsätzlichen Untreue schuldig gemacht haben könnten. Das Kernargument dieser Einschätzung: Auch für leitende Betriebsräte dürfe als Vergütungsmaßstab nur dasjenige Niveau herangezogen werden, auf dem Beschäftigte mit vergleichbaren Aufgaben stünden - und zwar zu Beginn der jeweiligen Tätigkeit.

Präzisere Regelung soll Risiko von Verstößen reduzieren

Nach dem BGH-Urteil hatten mehrere Unternehmen die Vergütung ihrer Betriebsräte aus Sorge vor rechtlichen Konsequenzen gekürzt - woraufhin es wiederum zu mehreren Klagen von betroffenen Betriebsräten vor Arbeitsgerichten kam.

WERBUNG

Mit der Gesetzesänderung soll laut Arbeitsminister Heil eine solche Unsicherheit künftig nicht mehr entstehen. Auch Abgeordnete der Union lobten die Neuerung, kritisierten aber unter anderem, dass es so lange gebraucht habe, das Gesetz zu verabschieden.

Der FDP-Abgeordnete Carl-Julius Cronenberg nannte die Frage der Bezahlung von Betriebsräten «knifflig». Die Bezahlung müsse so gestaltet sein, dass sie weder in Versuchung geführt würden, sich auf die Seite des Arbeitgebers schlagen, noch dass ihnen Nachteile durch ihre Tätigkeit entstünden, erklärte Cronenberg. Diese Balance werde durch die Gesetzesänderung gestärkt.

Im Betriebsverfassungsgesetz ist bereits jetzt schon geregelt, dass Betriebsräte wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden dürfen. Das gilt auch für ihre berufliche Entwicklung und das Arbeitsentgelt. Die Gesetzesänderung legt nun auch einen Mindestvergütungsanspruch fest. So darf demnach künftig das Arbeitsentgelt von Betriebsräten nicht geringer ausfallen als das Arbeitsentgelt von Arbeitnehmern mit vergleichbarer betrieblicher Laufbahn.