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Better Life: Schadensersatz wegen Datenweitergabe – so sieht man, ob man betroffen ist

Wegen illegaler Datenweitergabe an Auskunfteien wie die Schufa hat die Verbraucherzentrale NRW erfolgreich gegen verschiedene Mobilfunkanbieter geklagt. Betroffenen wird nun geraten, Anspruch auf bis zu 5.000 Euro Schadensersatz geltend zu machen.

Geben Mobilfunkanbieter unerlaubt Daten weiter, stehen Betroffenen möglicherweise bis zu 5.000 Euro Schadenersatz zu. (Bild: Getty Images)
Geben Mobilfunkanbieter unerlaubt Daten weiter, stehen Betroffenen möglicherweise bis zu 5.000 Euro Schadensersatz zu. (Bild: Getty Images) (Getty Images/iStockphoto)

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte die Mobilfunkanbieter Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Telekom Deutschland GmbH und Vodafone GmbH wegen der illegalen Übermittlung von Kundendaten zunächst erfolglos abgemahnt und später vor verschiedenen Gerichten in Köln, München und Düsseldorf verklagt.

Bei den Daten handelt es sich um sogenannte Positivdaten, die darüber Aufschluss geben, wann jemand Verträge mit welchem Anbieter geschlossen hat. Das Landgericht München I hat im Fall von Telefónica ein wegweisendes Urteil gefällt und entschieden, dass das Unternehmen keine Positivdaten an die Schufa übermitteln darf. In dem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 25.04.2023 (Az 33 O 5976/22) unterstrich das Gericht, dass der Schutz der Verbraucher vor einer willkürlichen Erhebung ihrer personenbezogenen Daten Vorrang vor einem möglichen Interesse des Anbieters an Betrugsbekämpfung habe.

Millionen Kunden betroffen

"Das ist ein wichtiges Urteil für Millionen vertragstreuer Mobilfunkkund:innen. Denn nun sind sie davor geschützt, dass ihre Daten ohne ihre Einwilligung in die Hände von SCHUFA und Co fallen", so Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

Allein sei die Verbraucherzentrale mit ihren Forderungen für mehr Datenschutz nicht. Auch die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hätten sich schon im Januar 2022 in einem gemeinsamen Beschluss kritisch zur Verarbeitung von Positivdaten durch Mobilfunkanbieter positioniert. "Selbst wenn Kund:innen der Datenweitergabe zustimmen, müssen sie die Möglichkeit haben, die Einwilligung nachträglich zu widerrufen, ohne dass ihnen daraus Nachteile entstehen", fordert der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

Ansprüche auf Schadensersatz prüfen

Bis zu 5.000 Euro Schadensersatz können Betroffenen bei unerlaubter Datenweitergabe zustehen. Verschiedene Kanzleien raten Mobilfunkkunden nun, ihre Ansprüche auf Schadensersatz zu prüfen. Dafür bietet etwa WBS.Legal eine eigene Web-App an, wie Chip berichtet. Die kostenlose App der Kanzlei gibt es hier auf seinen Internetseiten des Magazins zum kostenlosen Download.

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In der App werden lediglich die E-Mail-Adresse und die Mobilfunknummer angegeben und per Klick außerdem, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht oder nicht. In einem Youtube –Video erklärt Anwalt Christian Solmecke von WBS.Legal noch einmal, worum es genau geht:

Auch der unter anderem auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll bietet eine kostenlose Erstberatung. Auf der Internetseite Anwalt.de hat Stoll Informationen zum Urteil zusammengefasst. Hier können Betroffene ebenfalls einen kostenlosen Online-Check nutzen, um ihre Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.

Mit dem Musterbrief der Verbraucherzentrale selbst kostenlos Auskunft einholen

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät Kunden, grundsätzlich regelmäßig Auskunft einzuholen: "Um sich einen Überblick über das eigene kursierende Profil zu verschaffen, können Sie mindestens einmal im Kalenderjahr eine unentgeltliche Auskunft von Firmen und Auskunfteien wie Schufa, Creditreform, Bürgel, Experian und anderen verlangen."

Sollten dann unrichtige Daten darunter sein, die die Kreditwürdigkeit beeinflussen, müssen die von den Auskunfteien korrigiert werden.

Die Auskünfte können Verbraucher formlos schriftlich, per Fax, E-Mail, SMS oder mündlich sowie telefonisch von den Unternehmen anfordern. Wer möchte, kann den kostenlosen Musterbrief der Verbraucherzentrale nutzen, um Daten bei Schufa und Co. abzufragen.

Auch auf den Internetseiten der Auskunfteien können Betroffene kostenlose Auskünfte anfordern. Doch da heißt es beim Klicken genau hinschauen, so die Verbraucherzentrale: "Manchmal ist die kostenlose Variante hinter kostenpflichtigen Angeboten versteckt. Wer nicht aufpasst, der zahlt so schnell für eine Auskunft, die auch kostenlos zu erhalten wäre."

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