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Betriebsräte der Netzbetreiber warnen: Harte 5G-Regulierung könnte Zehntausende Jobs kosten

Es ist ein außergewöhnliches Schreiben. Neben dem Firmenlogo des Netzbetreibers Vodafone steht das der Deutschen Telekom. Daneben folgt das Logo von Telefónica Deutschland. Darüber steht in schwarzen Lettern „Die Konzernbetriebsräte“. Eigentlich stehen alle drei Firmen in einem erbitterten Wettbewerb. Sie kämpfen um die meisten Kunden und das beste Netz im Mobilfunk und Festnetz.

Doch jetzt haben sich die Betriebsräte der drei Konkurrenten zusammengeschlossen, um sich mit einem dreiseitigen Appell an die Politik zu wenden. Der Brief, der dem Handelsblatt vorliegt, wurde an die Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU und der SPD des Bundestags geschickt. Ihre Mahnung: Mit der Versteigerung neuer Frequenzen wird sich die Branche nachhaltig verändern – zulasten der Beschäftigten.

Konkret geht es den Arbeitnehmervertretern um das verpflichtende Teilen von Infrastruktur, auch Roaming genannt. Die Berliner Koalition will das Telekommunikationsgesetz (TKG) ändern.

Eigentlich sollten die Korrekturen nur die Regeln zum Verlegen von Glasfaserkabeln betreffen. Doch nun wollen sie in Windeseile auch die Mobilfunkbetreiber verpflichten, ihre Netze für die Konkurrenz zu öffnen, was dann auch schon bei der Vergabe der begehrten Frequenzen für den Mobilfunkstandard 5G gelten soll.

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Praktisch würde das bedeuten, dass ein Mobilfunkkunde etwa von Telefónica einfach das Netz von Telekom oder Vodafone nutzen kann, wenn er ansonsten in ein Funkloch seines Anbieters fällt. Im Gegenzug sollen die Betreiber Gebühren für das Teilen ihrer Netze bekommen. Diese Möglichkeit soll lokal und unter strengen Auflagen in unwirtschaftlichen Gebieten möglich sein. So will die Große Koalition die Funklöcher im Land stopfen.

Gefahr für Arbeitsplätze

Die Betriebsräte der Netzbetreiber sehen darin aber ein Risiko. „Die Pläne zum lokalen Roaming gefährden eine fünfstellige Zahl an Arbeitsplätzen“, heißt es in dem Schreiben. „Sie beeinträchtigen darüber hinaus die Sicherheit vieler Arbeitsplätze und vermindern die Übernahmechancen von Auszubildenden.“

Konkret beschreiben die Betriebsräte, die nach eigenen Angaben insgesamt 135 000 Beschäftigte vertreten, drei Kernthemen. Erstens sehen sie durch die Pläne erhebliche Rechtsuntersicherheit auf ihre Unternehmen zukommen. Denn bis Ende Januar müssen die Netzbetreiber entscheiden, ob sie sich an der 5G-Auktion beteiligen.

Das Bieterverfahren soll dann im Frühjahr starten. Doch im Januar dürfte noch nicht klar sein, wie stark das TKG geändert wird. Folglich müssten die Firmen entscheiden, ob sie mitbieten, ohne alle Details für die Ausbaubedingungen zu kennen. „Das Vorhaben würde unsere Infrastruktur schwächen und nicht stärken“, warnt der Betriebsratschef von Telefónica Deutschland, Jan-Erik Walter.

In Berlin indes heißt es, mit dem Gesetz entstünde Klarheit, weil damit das lokale Roaming genau beschrieben werde, das aufgrund einer EU-Regelung ohnehin verbindlich nationales Recht werde. Die Unternehmen sollten daher zufrieden sein, dass sie so zügig eine gesetzliche Klarstellung erhalten.

Die Betriebsräte warnen dagegen zweitens davor, dass ein verpflichtendes Roaming den Ausbau auf dem Land hemmen könnte. Der Zwang zum Teilen von Infrastruktur mache den Ausbau in unterversorgten Gebieten wirtschaftlich unattraktiv.

Der dritte Kritikpunkt birgt das größte Streitpotenzial. Die Betriebsräte warnen vor einem „Tarifdumping auf Kosten der Beschäftigten“. Als Grund führen sie Mobilfunkdiscounter an, die die Roaming-Regeln zu ihren Gunsten nutzen könnten.

Telekom-Betriebsratschef Josef Bednarski sagt: „Anbieter, die nicht für gute und nach Tarif bezahlte Arbeit stehen, können lokales Roaming ausnutzen.“ Dabei spricht er konkret ein Unternehmen an. „Ralph Dommermuth lässt bei United Internet keine Betriebsräte zu und weigert sich, seine Mitarbeiter nach Tarifvertrag zu bezahlen“, kritisiert der Telekom-Gewerkschafter.

United Internet entgegnete auf Nachfrage, die Äußerungen seien „völlig sachfremd zu angeblichen Auswirkungen von verpflichtendem Roaming“.

Die Vorwürfe seien zudem falsch. „Die United-Internet-Gruppe besteht aus verschiedenen Gesellschaften, von denen einige über Arbeitnehmervertretungen verfügen, andere nicht“, sagte ein Unternehmenssprecher. Der geplante Ausbau eines 5G-Netzes in Deutschland würde neue Arbeitsplätze schaffen.

Dommermuth mietet bislang die Netze anderer Betreiber an, um Kunden Mobilfunkdienste zur Verfügung zu stellen. Doch er erwägt, sein Geschäftsmodell umzubauen. Der United-Internet-Gründer hatte angekündigt, bei der 5G-Frequenz-Vergabe mitzubieten und zum vierten Netzbetreiber in Deutschland aufsteigen zu wollen, allerdings nur, wenn die Rahmenbedingungen für ihn ausreichend seien.

Seine Kernforderung: Er will die bestehenden 4G-Netze der Mobilfunkbetreiber mitnutzen können. Andernfalls dürfte es ihm schwerfallen, die Auflagen zum Aufbau des Netzes zu erfüllen.

Bislang aber sperrt sich die zuständige Bundesnetzagentur. Die Behörde hat lediglich ein Verhandlungsgebot und ein Diskriminierungsverbot vorgesehen. Noch hat Dommermuth nicht öffentlich bekanntgegeben, ob er mitbieten will. Am 25. Januar um 15 Uhr läuft die Anmeldefrist bei der Bundesnetzagentur ab.

Mit der Änderung des TKG könnten sich die Einstiegschancen für United Internet als vierten Mobilfunkanbieter erheblich verbessern. Am Donnerstag ist die erste Lesung des Entwurfs zur Änderung des TKG im Bundestag.

Das Thema hat hohe Brisanz in der Politik. In Berlin ist die Sorge groß, dass mehr Wähler rechte Parteien unterstützen könnten, etwa weil schnelles Internet nicht bei ihnen ausgebaut wird. „Ja, die Milchkanne hat 5G verdient“, sagte etwa die neue CDU-Parteivorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer am Freitag.

Entsprechend geschäftig ist die Koalition. So gab es bereits Treffen, bei denen Telekomexperten von Union und SPD mit Vertretern des Verkehrsministeriums über die Gesetzesänderung berieten. Beim ersten Treffen lehnte das Verkehrsministerium noch ab, eine Korrektur vorzunehmen. Mittlerweile hat es jedoch ein Umdenken gegeben.

Das Ministerium hat eine sogenannte „Formulierungshilfe“ zum Gesetzentwurf verfasst, die dem Handelsblatt vorliegt. Danach soll es einen neuen Paragrafen 64a geben: „Lokales Roaming, Zugang zu aktiven Netzinfrastrukturen“, heißt er. Danach kann die Netzagentur Unternehmen verpflichten, Dritte auf ihr Netz zu lassen, aber nur in klar abgegrenzten Gebieten.

Am Mittwoch soll es ein weiteres Treffen der Telekomexperten der Fraktion mit Beamten des Verkehrsministeriums geben. Die Korrektur müsste das Bundeskabinett noch beschließen und ins Gesetzgebungsverfahren einbringen.

Die Bundesnetzagentur hält den Vorstoß jedoch für falsch. In einer E-Mail an das Ministerium warnt die Behörde, in die Änderung des TKG die Pflicht zum Teilen von Infrastruktur einzubauen. „Die durch die Politik angestrebten Anwendungsfälle zum lokalen Roaming sind unklar“, heißt es in der Nachricht, die dem Handelsblatt vorliegt.

Die Agentur-Beamten warnen, durch verpflichtendes Roaming könne sich der Ausbau auf dem Land nicht mehr lohnen. Zudem steige die Rechtsunsicherheit. Letztlich drohe ein riskantes Szenario: Einer oder mehrere der drei Netzbetreiber könnten sich entschließen, unter den Bedingungen nicht mitzubieten.

Damit könnte Deutschland im globalen Wettrennen um die Zukunftstechnik 5G erheblich zurückfallen. Im schlimmsten Fall könnten die Änderungen dazu führen, dass es beim Echtzeitmobilfunk nicht drei oder vier Netzbetreiber gibt, sondern vielleicht nur noch zwei.

Auf Nachfrage hielt sich Telefónica-Deutschlandchef Markus Haas offen, ob sein Unternehmen an der Auktion teilnimmt (siehe Interview Seite 17). Er hatte indes in einem Brandbrief die Fraktionschefs in Berlin gewarnt. Auch die beiden anderen Netzbetreiber Telekom und Vodafone wollen sich nicht festlegen, solange viele Details noch unklar sind.