Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    15.210,39
    -5,80 (-0,04%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.207,14
    +11,44 (+0,27%)
     
  • Dow Jones 30

    32.013,47
    -16,64 (-0,05%)
     
  • Gold

    2.002,30
    +52,70 (+2,70%)
     
  • EUR/USD

    1,0867
    +0,0002 (+0,02%)
     
  • Bitcoin EUR

    26.008,43
    +304,85 (+1,19%)
     
  • CMC Crypto 200

    618,63
    +21,17 (+3,54%)
     
  • Öl (Brent)

    69,91
    -0,99 (-1,40%)
     
  • MDAX

    27.263,98
    +399,21 (+1,49%)
     
  • TecDAX

    3.273,16
    +45,35 (+1,40%)
     
  • SDAX

    12.929,74
    +71,21 (+0,55%)
     
  • Nikkei 225

    27.419,61
    -47,00 (-0,17%)
     
  • FTSE 100

    7.499,60
    -67,24 (-0,89%)
     
  • CAC 40

    7.139,25
    +8,13 (+0,11%)
     
  • Nasdaq Compositive

    11.729,03
    +59,07 (+0,51%)
     

Behindertengerechter Gartenumbau nicht von Steuer absetzbar

München (dpa/tmn) - Der behindertengerechte Umbau des eigenen Gartens zu Freizeitzwecken kann nicht als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil (Az.: VI R 25/20) des Bundesfinanzhofs in München hervor.

Anders als beispielsweise der behindertengerechte Umbau der eigenen Wohnung sei der Umbau des Gartens nicht zwangsläufig, sondern nur eine Folge des frei gewählten Freizeitverhaltens, befanden die Richter - und daher nicht abzugsfähig.

Handwerkerleistungen sind absetzbar

Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar den eigenen Garten umbauen lassen, um der durch eine Krankheit auf den Rollstuhl angewiesenen Frau die Bewirtschaftung zu ermöglichen. Dafür wurde eine gepflasterte Fläche ausgebaut und Hochbeete angelegt. Insgesamt 6099 Euro wollten die Kläger daher als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.

Finanzamt und Finanzgericht Münster wiesen das allerdings zurück - und nun auch der Bundesfinanzhof. Immerhin die Lohnkosten für die Baumaßnahme - rund 3000 Euro - können die Eheleute allerdings steuerlich geltend machen: Sie fallen unter die Regelung für die Steuerermäßigung von Handwerkerleistungen.