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Bayerisches Kabinett beschließt 2G auch in Gaststätten

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Angesichts der dramatisch steigenden Corona-Zahlen hat das bayerische Kabinett wie angekündigt schärfere Regeln beschlossen, die schon von diesem Dienstag (16. November) an gelten sollen. Auch in Gaststätten und Hotels gilt dann die 2G-Regel, Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene - und Kinder unter 12 Jahren, für die es noch keinen zugelassenen Impfstoff gibt. Ein alternativer PCR-Test reicht also künftig nicht mehr aus.

Angesichts der zunehmenden Zahl von Impfdurchbrüchen gilt ab Dienstag zudem eine Maskenpflicht auch in all den Bereichen, in denen nach der 2G-Regel nur Geimpfte und Genesene Zugang haben - es sei denn, der 1,5-Meter-Mindestabstand wird eingehalten. In Gaststätten kann die Maske am Platz abgenommen werden. In Clubs und Diskotheken kann dagegen nur dann weiterhin auf die Maske verzichtet werden, wenn die Veranstalter zusätzlich einen Schnelltest von den Gästen verlangen.

In Alten- und Pflegeheimen müssen alle Beschäftigten, die nicht geimpft oder genesen sind, zweimal wöchentlich einen negativen PCR-Test oder an jedem Arbeitstag einen negativen Schnelltest vorlegen. Besucher müssen jedes Mal einen negativen Schnelltest vorlegen - das gilt auch in Kliniken. In Kitas sollen mehr Tests angeboten werden, zudem werden wieder feste Gruppen eingerichtet.