Bahnstreik: Das müssen Sie wissen
Schlechte Nachrichten für Bahnreisende: Die Lokführergewerkschaft GDL hat erneut Streiks angekündigt. Fahrgäste müssen nun wieder mit Zugausfällen und Verspätungen rechnen. Das ist ärgerlich. Doch wer betroffen ist, der steht nicht ohne Rechte da.
Geld zurück?
Bahnreisende bekommen 25 Prozent des Reisepreises zurück, wenn sich ihr Zug wegen des Streiks mehr als 60 Minuten verspätet. Die Deutsche Bahn kann in so einem Fall keine höhere Gewalt geltend machen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im September 2013 (Rechtssache C-509/11). Ab 120 Minuten werden sogar 50 Prozent des Ticketpreises erstattet.
Kulante Regelungen
Bei den vergangenen Streiks hat die Deutsche Bahn betroffenen Kunden stets angeboten, dass sie ihre Fahrkarte und Reservierung kostenlos erstatten lassen können. Außerdem war es teils möglich, statt den gebuchten den nächsten - auch höherwertigen - Zug zu nutzen.
Ersatzfahrplan
Die Bahn hat Ersatzfahrpläne am Start, die jeweils kurzfristig veröffentlicht werden. Die Bahn rät Reisenden, sich regelmäßig im Internet zu informieren.
Die Privatbahnen fahren
Bahnkonkurrenten fahren. Gesellschaften, die nicht zum Deutsche-Bahn-Konzern gehören, erbringen nach eigenen Angaben ein Viertel der Verkehrsleistung im Nahverkehr - und sind vom aktuellen Streik der Lokführergewerkschaft GDL nicht betroffen.
Alternativen
Fernbusanbieter bringen sich als Alternative ins Spiel. Allerdings dürften die Fernbuslinien vielerorts überfüllt sein. Die Firmen rechnen während des Streiks weiter mit einem enormen Ansturm. Auch Mietwagenanbieter melden eine hohe Nachfrage. Dazu kann man außerdem Mitfahrgelegenheiten nutzen oder Car-Sharing. Für kurze Strecken bieten sich Taxis an, für längere Flugzeuge.
Sehen Sie auch: U-Bahn unter Wasser