Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.417,55
    +118,83 (+0,65%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.862,50
    +51,22 (+1,06%)
     
  • Dow Jones 30

    40.589,34
    +654,27 (+1,64%)
     
  • Gold

    2.385,70
    +32,20 (+1,37%)
     
  • EUR/USD

    1,0858
    +0,0008 (+0,08%)
     
  • Bitcoin EUR

    62.961,17
    +1.150,39 (+1,86%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.383,56
    +52,95 (+3,98%)
     
  • Öl (Brent)

    76,44
    -1,84 (-2,35%)
     
  • MDAX

    25.116,62
    +165,48 (+0,66%)
     
  • TecDAX

    3.333,28
    +32,09 (+0,97%)
     
  • SDAX

    14.134,04
    +101,78 (+0,73%)
     
  • Nikkei 225

    37.667,41
    -202,10 (-0,53%)
     
  • FTSE 100

    8.285,71
    +99,36 (+1,21%)
     
  • CAC 40

    7.517,68
    +90,66 (+1,22%)
     
  • Nasdaq Compositive

    17.357,88
    +176,16 (+1,03%)
     

Arbeitsgericht will noch am Montag über GDL-Streik entscheiden

FRANKFURT (dpa-AFX) -Das Arbeitsgericht Frankfurt will noch am Montag über den bevorstehenden Lokführer-Streik beraten. Die Deutsche Bahn hat eine einstweilige Verfügung gegen den geplanten Ausstand beantragt. Dem Gericht zufolge soll über den Antrag ab 16.30 Uhr verhandelt werden. Die Deutsche Bahn kritisiert die "viel zu kurze Vorlaufzeit von nur 22 Stunden". Diese sei für die Fahrgäste eine "blanke Zumutung".

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hatte am Sonntagabend zum nächsten Streik im laufenden Tarifkonflikt mit der Bahn aufgerufen. Im Personenverkehr soll es am Dienstagmorgen ab 2.00 Uhr für 24 Stunden losgehen, im Güterverkehr bereits ab Montagabend um 18.00 Uhr. Die GDL hatte den Streik deutlich kurzfristiger angekündigt als die vorigen Arbeitskämpfe. Mit solchen sogenannten Wellenstreiks will Gewerkschaftschef Claus Weselsky den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen.

Gegen eine vorläufige Entscheidung des Arbeitsgerichtes ist noch Berufung in der zweiten Instanz beim Hessischen Landesarbeitsgericht ebenfalls in Frankfurt möglich. Die Bahn hatte im laufenden Konflikt schon einmal versucht, einen Arbeitskampf der GDL juristisch zu verhindern, hatte dabei aber in zwei Instanzen keinen Erfolg.