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Anlegerschützer sehen Babypause für Top-Manager skeptisch

Eine Familienauszeit für Manager sieht das deutsche Aktienrecht nicht vor. Die Politik will das ändern. Doch es gibt auch Zweifel, ob eine Gesetzesänderung überhaupt notwendig ist.

Das Aktienrecht sieht eine Babypause oder irgendeine Art von Auszeit für Vorstände börsennotierter Unternehmen nicht vor. Foto: dpa
Das Aktienrecht sieht eine Babypause oder irgendeine Art von Auszeit für Vorstände börsennotierter Unternehmen nicht vor. Foto: dpa

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) sieht die Pläne der Großen Koalition, Top-Managern in Aktiengesellschaften per Gesetz den Weg zu einer Art Eltern- oder Pflegezeit zu öffnen, mit Skepsis. „Aus unserer Sicht ist es fraglich, ob das tatsächlich ein Problem darstellt, dass der Gesetzgeber lösen muss“, sagte SdK-Vorstandchef Daniel Bauer dem Handelsblatt. „Bereits heute sehen Vorstandsverträge eine Auszeit wegen Krankheit vor. Das könnte aus unserer Sicht auch erweitert werden.“

Die Initiative „Stayonboard“ hatte sich für eine Änderung der Vorschriften im Aktienrecht stark gemacht, weil aktuell Mutterschutz, Elternzeit, länger dauernde Krankheiten oder auch die Pflege von Angehörigen Vorstände zwinge, ihr Mandat aufzugeben. Der Vorstoß stößt parteiübergreifend auf Unterstützung. „Es ist nicht gut, dass Karrieren darunter leiden, wenn Frauen in Mutterschutz oder Väter in Elternzeit gehen“, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) diese Woche dem Handelsblatt. „Wir haben das Thema auf dem Schirm.“

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Die Staatsministerin für Digitalisierung, Dorothee Bär (CSU), sagte, Vorstände sollten „das Mandat ruhen lassen können, ohne aus dem Vorstand ausscheiden zu müssen und ohne dass man in der Zeit Haftungsrisiken trägt“. Es gehe dabei aber nicht darum, dass Vorstände Elterngeld bekommen sollen.

Auch aus den Koalitionsfraktionen und der Opposition im Bundestag kam Zuspruch für eine Regelung, die Vorstandsmitgliedern von Aktiengesellschaften eine Familienauszeit ermöglichen soll. Derzeit ist das nicht möglich, weil Vorstände rein rechtlich nicht als Arbeitnehmer gelten.

Das stellt sie im Fall, dass sie eine Babypause machen wollen, vor ein Dilemma: Zwar können sie mit Zustimmung des Aufsichtsrates pausieren, doch sind sie dann weiter haftbar. Wollen sie dies verhindern, müssten sie das Mandat ganz abgeben.

Haftungsfrage für „sehr theoretisch“

Anlegerschützer Bauer hält die Haftungsfrage für „sehr theoretisch“. „Aber wenn der Gesetzgeber meint, das regeln zu müssen, weil die Organe hier das Gespenst der Haftung fürchten, das in der Realität sowieso auch bei groben Verfehlungen kaum existiert, dann soll das so sein“, fügte er hinzu.

Bauer stellte Bedingungen für eine gesetzlichen Auszeit. So dürften für diesen Zeitraum keine Bezüge bezahlt werden, stattdessen müsse eine Eigenabsicherung oder die Versicherung des Vorstandsmitglieds greifen. Außerdem dürfe es kein Recht auf eine Verlängerung des Vorstandsmandats geben, wenn die Laufzeit der Anstellung durch die „Ruhezeit“ überschritten werde.

Eine Auszeit solle zudem nur dann gewährt werden, wenn in dieser Zeit die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft sichergestellt sei. „Ruhen darf nicht in einer für die Gesellschaft wichtigen Phase, etwa bei einer Krise oder wichtigen Akquisitionen, erfolgen, wenn dadurch das Unternehmen gefährdet wird“, sagte Bauer.

Die Initiative „Stayonboard“ um die Mitgründerin Verena Pausder will mit weiteren Mitstreitern noch in dieser Legislaturperiode eine Änderung der Rechtslage erwirken. Unterstützt wird die Investorin und Aufsichtsrätin der Comdirect Bank von einflussreichen Wirtschaftsgrößen wie Ex-Daimler-CEO Dieter Zetsche, dem Präsidenten des Startup-Verbands, Christian Miele, und der Multiaufsichtsrätin Ann-Kristin Achleitner.

„Jeder Kopf im Unternehmen sollte ersetzbar sein“

Konkret schlägt „Stayonboard“ die Einführung eines „Mandat-Ruhezustands“ vor. Vorstände sollen demnach die Möglichkeit bekommen, ihr Mandat und die damit verbundenen Rechte und Pflichten für bis zu sechs Monate ruhen zu lassen, ohne dass in dieser Zeit eine Haftung besteht. Danach soll das Mandat „automatisch wiederaufleben“.

Anlass für die Initiative war der Fall von Delia Lachance, Kreativchefin des E-Commerce-Anbieters Westwing. Sie musste ihr Amt als Vorstandsmitglied des Unternehmens für eine Babypause niederlegen.

Der rechtspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU), sagte dem Handelsblatt, er unterstütze das Anliegen, dies zu ändern. „Denn die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen sind antiquiert, familienfeindlich und verhindern, dass es mehr Frauen in den Führungsetagen von Unternehmen gibt.“ Der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner ergänzte: „Gerade für Frauen darf ein Kind kein Karriereknick sein.“ Deshalb unterstütze er die Idee, dass Vorstandsmitglieder ihr Amt ohne Nachteile für einen begrenzten Zeitraum ruhen lassen können.

Anlegerschützer Bauer sieht etwaigen rechtlichen Vorschriften gelassen entgegen. Die Zukunft werde zeigen, ob davon häufig Gebrauch gemacht werden würde. „Wir sehen das daher relativ entspannt, auch weil jeder Kopf im Unternehmen ersetzbar sein sollte, sonst wäre das Unternehmen nicht gut aufgestellt.“