Alltagsfragen im Büro: Darf man sich Privatpakete zur Arbeit schicken lassen?
Geruchsintensives Mittagessen am Schreibtisch, Familienfotos am Arbeitsplatz, das Mitbringen von Haustieren und die Wahl zwischen legerer oder förmlicher Business-Kleidung: Die Frage, was in einem Büro erlaubt ist und was nicht birgt viele Fallstricke. In der ersten Folge unserer neuen Serie geht es um private Post am Arbeitsplatz.
Wer online shoppt kann sich zwar viel Zeit und unnötige Wege ersparen, aber ein Problem bleibt immer noch: Irgendjemand muss das Paket in Empfang nehmen, und das kann ganz problematisch werden. Weil man selten zuhause ist, die Nachbarn keine Pakete annehmen wollen oder die nächste Abholstation umständlich zu erreichen ist.
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Für Berufstätige liegt daher der Gedanke nahe, sich die Pakete einfach in die Arbeit liefern zu lassen und sie von dort aus mit nachhause zu nehmen. Ob man das darf, hängt aber vom jeweiligen Arbeitgeber ab.
Wer ein Verbot ignoriert, kann abgemahnt werden
Der hat nämlich das Hausrecht und kann selbst entscheiden, wie er mit der privaten Post seiner Angestellten verfahren will. Am klarsten ist es, wenn der Arbeitgeber die Erlaubnis oder das Verbot in einem Aushang, per E-Mail oder per Eintrag im Intranet ausspricht. Wer ein Verbot missachtet und bei der Arbeit trotzdem private Paketlieferungen erhält, kann von seinem Chef abgemahnt werden.
Übertreiben sollte man es nicht
Mitarbeiter, in deren Unternehmen es keine klare Regelung dazu gibt, können sicherheitshalber nachfragen. Ist die Annahme von privaten Paketen gang und gäbe, kann man davon ausgehen, dass der Arbeitgeber nichts dagegen hat.
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Für den Fall, dass es jemand übertreibt und die gesamte Poststelle mit seinen Lieferungen in Beschlag nimmt, kann der Arbeitgeber eine einmal gegebene Erlaubnis auch jederzeit zurücknehmen.
Was, wenn ich nicht am Platz bin?
Wie Nachbarn sind auch Kollegen nicht verpflichtet, Pakete für jemand anderen anzunehmen. Hat ein Kollege aber etwas für Sie in Empfang genommen, muss er es Ihnen auch geben. Eine Ausnahme bilden Pakete, die per Nachnahme geliefert werden. Hat ein Kollege ein solches angenommen, muss er es erst herausgeben, wenn er die ausgelegte Nachnahmesummer zurückbekommt. Auf jeden Fall verboten ist das Verschicken von privaten Paketen auf Kosten des Arbeitgebers. Wird ein Arbeitnehmer dabei erwischt, kann ihm fristlos gekündigt werden.
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