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Von der Abschaffung des Solis bis zur Restschuldbefreiung – was Verbraucher 2021 erwartet

Mindestlohn, Homeoffice und Mehrwertsteuer: Mit dem Jahreswechsel treten wieder viele neue Änderungen in Kraft. Ein Überblick, auf was sich Verbraucher einstellen müssen.

Für die kommenden Ausbildungsjahre erhalten neue Azubis Aufschläge. Foto: dpa
Für die kommenden Ausbildungsjahre erhalten neue Azubis Aufschläge. Foto: dpa

Die meisten Steuerzahler können sich ab dem kommenden Jahr auf eine finanzielle Entlastung einstellen. Pendlerpauschale, Kindergeld und Freibeträge werden angehoben, eine Homeoffice-Pauschale wird eingeführt. Das sind nur einige der ab 2021 geltenden neuen Regelungen, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Viele werden profitieren. Einige wenige müssen dagegen voraussichtlich tiefer in die Tasche greifen. Die wichtigsten Änderungen ab 2021 in der Übersicht:

Soli-Abbau

Für rund 90 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerzahler wird ab Januar 2021 der Solidarbeitrag, der sogenannte Soli, wegfallen – drei Jahrzehnte nach der Einführung. Kein Soli wird mehr erhoben, wenn die zu zahlende Lohn- oder Einkommensteuer unter 16.956 Euro beziehungsweise 33.912 Euro (Einzel- und Zusammenveranlagung) liegt. Ein unveränderter Soli ist zu zahlen, wenn das zu versteuernde Einkommen über 96.820 (Alleinstehende) bzw. 193.641 Euro (Verheiratete) liegt. Dazwischen liegt eine Gleitzone. Unterm Strich wird es für mehr als 96 Prozent der Steuerzahler Erleichterungen geben.

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Für steuerpflichtige Kapitalerträge gibt es allerdings eine andere Regelung. Wenn erfolgreiche Anleger mit Kapitalerträgen zum Beispiel aus Zinsen, Dividenden und dem Verkauf von Aktien und Fonds den Sparerpauschbetrag von 801 Euro im Jahr überschreiten, muss die Bank in Deutschland zusätzlich zu den 25 Prozent Abgeltungsteuer auch den Soli einbehalten. Dieser liegt bei 5,5 Prozent der abzuführenden Abgeltungsteuer.

Steuererklärung

Wer hektisch nach Unterlagen gesucht hat, um die Steuererklärung für 2019 vorzubereiten, kann sich vorerst entspannt zurücklehnen. Eine Woche vor Weihnachten hat sich die Koalition darauf verständigt, dass die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2019 auf den 31. August 2021 verschoben werden soll. Eine Maßnahme, für die besonders die Bundessteuerberaterkammer und der Deutsche Steuerberaterverband getrommelt haben.

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag, also das Einkommen, auf das keine Steuern erhoben werden, steigt 2021 um 336 Euro auf 9744 Euro.

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Ab Januar steigt das Kindergeld um 15 Euro. Eltern erhalten für das erste und zweite Kind monatlich 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 250 Euro im Monat.

Der steuerliche Kinderfreibetrag für zusammen veranlagte Eltern wird um 576 Euro auf insgesamt 5748 Euro angehoben. Mit Betreuungsfreibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 2640 Euro steigt der Freibetrag auf 8388 Euro.

Eltern müssen jetzt aber nicht den Taschenrechner zu Hilfe nehmen. Ob die Zahlung des Kindergeldes günstiger ist oder der Kinderfreibetrag, ermittelt das Finanzamt.

Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze

Auch in diesem Jahr werden wieder die Bemessungsgrenzen für Sozialabgaben angehoben. In den neuen Bundesländern steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung von monatlich 6450 Euro auf 6700 Euro, in den alten Bundesländern von 6900 Euro auf 7100 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welchem Betrag das Arbeitsentgelt für Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung herangezogen wird.

Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt bundeseinheitlich auf monatlich 5362,50 Euro. Bis zu dieser Grenze besteht für Arbeitnehmer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt bundeseinheitlich auf monatlich 4837,50 Euro.

Pendlerpauschale

Ab 2021 steigt die Pendlerpausche für alle Arbeitnehmer mit Fahrwegen von 21 Kilometern und mehr. Die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer wird um fünf Cent auf 35 Cent pro Kilometer erhöht. Für die ersten 20 Kilometer ab Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte bleibt es bei 30 Cent.

Kfz-Steuer

Für neue Autos mit hohem Spritverbrauch steigt die Kfz-Steuer. Das soll Bürger dazu bringen, sparsamere Pkws zu kaufen. Bereits zugelassene Autos sind allerdings nicht betroffen. Einer Studie zufolge wird es pro Jahr im Schnitt um 15,80 Euro teurer – bei vielen Autos ändert sich aber überhaupt nichts.

Corona-Sonderzahlungen

Die Auszahlungsfrist für steuerbefreite Corona-Sonderzahlungen soll bis zum 30.6.2021 verlängert werden. Bis zu 1500 Euro können Arbeitnehmer steuerfrei erhalten. An der steuerfreien Gesamthöhe der Prämie ändert sich allerdings nichts.

Grundrente

Zum 1. Januar 2021 wird die Grundrente eingeführt. Rentner, die ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, sollen für ihre Lebensleistung von einer deutlich höheren Rente profitieren. Einen Anspruch auf die Grundrente haben diejenigen, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit aufweisen können, aber im Durchschnitt wenig verdient haben. Von der neuen Regelung dürften rund 1,3 Millionen Rentner profitieren.

Höherer Mindestlohn

Der Mindestlohn steigt 2021 von 9,35 Euro auf 9,50 Euro je Stunde. Weitere Schritte sind geplant, bis der allgemeine Mindestlohn bis Sommer 2022 bei 10,45 Euro liegt.

Mehr Azubi-Vergütung

Wer ab dem nächsten Kalenderjahr eine Ausbildung startet, erhält im ersten Ausbildungsjahr mindestens 550 Euro im Monat – 35 Euro mehr als bisher. Für die nächsten Ausbildungsjahre erhalten Azubis dann Aufschläge auf die Mindestvergütung von 18 Prozent, 35 Prozent und 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr.

Bausparer

Bausparer erhalten künftig zehn Prozent Prämie auf jährliche Sparleistungen von bis zu 700 Euro für Alleinstehende und 1400 Euro für Ehepaare. Diese höheren Prämien gelten auch für diejenigen, die laufende Bausparverträge haben. Jeder kann einen Antrag auf Wohnungsbauprämie stellen, der ein jährliches zu versteuerndes Einkommen von nicht mehr als 35.000 Euro zur Verfügung hat. Bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern liegt die Einkommensgrenze bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung doppelt so hoch.

Baukindergeld

Die Förderung endet Ende März 2021. Solange gibt es pro Kind einen staatlichen Zuschuss von 12.000 Euro pro Kind, sofern Familien und Alleinerziehende ein Haus oder eine Wohnung erwerben wollen. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und wird in zehn jährlichen Raten zu 1200 Euro gewährt.

Restschuldbefreiungsverfahren

Gerade viele Soloselbstständige hat die Krise von heute auf morgen arbeitslos gemacht. Auch die Kurzarbeit dürfte dazu beigetragen haben, dass viele Menschen ihren finanziellen Verpflichtungen dauerhaft nicht mehr nachkommen können. Menschen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind, will die Bundesregierung helfen, wieder auf die Beine zu kommen. Mit dem Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens wird die Dauer des Insolvenzverfahrens von sechs auf drei Jahre halbiert. Die Verkürzung gilt rückwirkend für alle Verfahren, die nach dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden. Jeder Schuldner soll eine zweite Chance erhalten, lautet die Devise der Regierung.

Kreditkartenregeln

Eigentlich sollten die strengeren Sicherheitsbestimmungen für das Bezahlen mit Kreditkarte im Internet längst gelten. Doch die Finanzaufsichtsbehörde Bafin hat dem Handel und den Verbrauchern eine weitere Frist bis Mitte März eingeräumt, um die neuen Regeln zu implementieren. Ursprünglich sollten Verbraucher Onlinezahlungen per Kreditkarte ab Januar mit einem zusätzlichen Sicherheitsfaktor bestätigen. Wegen des Anpassungsbedarfs gilt jetzt ein Stufenmodell.

Ab Mitte Januar 2021 müssen Zahlungen ab 250 Euro mit zwei voneinander unabhängigen Faktoren freigegeben werden. Das kann je nach Bank beispielsweise eine mobile TAN oder eine SMS-TAN sein. Ab Mitte Februar gilt das auch für Zahlungen ab 150 Euro, bis einen Monat später das System für alle Zahlungen gilt. Für Online-Bezahlungen per Kreditkarte reichen also zunächst einmal weiterhin Kartennummer, Gültigkeitsdatum und der Sicherheitscode.

Homeoffice

Den besonderen Arbeitsbedingungen in Zeiten der Coronakrise trägt der Staat Rechnung. Wer zu Hause arbeitet, aber kein Arbeitszimmer absetzen kann, soll eine Homeoffice-Pauschale geltend machen können. Für jeden Arbeitstag zu Hause dürfen Arbeitnehmer künftig einen Betrag von fünf Euro geltend machen, aber für nicht mehr als 120 Tage im Jahr. Diese maximal 600 Euro werden aber nicht zusätzlich zur Werbungskostenpauschale gewährt. Diese besondere Regelung ist auf zwei Jahre befristet.

Ladestationen für E-Fahrzeuge

Wer mit dem Erwerb eines Elektroautos geliebäugelt hat, aber noch mit den Lademöglichkeiten hadert, dürfte erleichtert sein. Die Bundesregierung fördert den Kauf und Einbau privater Ladestationen einschließlich des Anschlusses an das Stromnetz mit 900 Euro, sofern der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt.

Bereits seit Ende November können Interessenten über die Website der KfW Förderanträge stellen. Die Liste der förderfähigen Ladestationen ist dort auch mit aufgeführt. Abgesehen davon wird der Erwerb von E-Fahrzeugen weiter gefördert.

CO2-Preis

Um fossile Energien zu verteuern und klimaschonende Alternativen voranzubringen, gibt es ab 2021 einen nationalen CO2-Preis für Verkehr und Heizen. Pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Diesel und Benzin, Heizöl und Erdgas entsteht, müssen verkaufende Unternehmen wie Raffinerien zum Start 25 Euro zahlen. Der Preis wird an die Kunden weitergegeben, laut Bundesregierung steigt der Literpreis bei Benzin um 7 Cent, bei Diesel und Heizöl um 7,9 Cent, Erdgas wird um 0,6 Cent pro Kilowattstunde teurer. Dafür sollen Bürger anderswo entlastet werden - so wird etwa die Ökostrom-Umlage, die Bürger mit dem Strompreis zahlen, aus Steuermitteln gesenkt.

Mehrwertsteuer

Bis Ende Dezember konnten Verbraucher noch von den geringeren Mehrwertsteuersätzen profitieren. Am 31.12. endete die auf ein halbes Jahr befristete Senkung der Mehrwertsteuersätze von 19 auf 16 Prozent und von sieben auf fünf Prozent.

Start der Elektronischen Patientenakte

Ab 1. Januar 2021 startet die Einführungsphase der elektronischen Patientenakte (ePA). Alle gesetzlichen Krankenversicherungen müssen ihren Patienten dann auf Wunsch eine solche digitale Akte zur Verfügung stellen, die Nutzung ist aber freiwillig. Versicherte können zudem selbst darüber entscheiden, welche Informationen in der ePA gespeichert werden. Sie soll zukünftig einen schnellen Zugriff auf medizinischen Daten, Diagnosen oder auch den Impfpass ermöglichen. Im weiteren Jahresverlauf soll die elektronische Patientenakte auch in Arztpraxen verfügbar gemacht werden.

Die Bundesregierung fördert den Kauf und Einbau privater Ladestationen. Foto: dpa
Die Bundesregierung fördert den Kauf und Einbau privater Ladestationen. Foto: dpa