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Überstunden detailliert auflisten

Saarbrücken (dpa/tmn) - Schon wieder zu spät aus dem Büro gekommen, weil noch so viel zu erledigen war? Wer mehr arbeitet, als vertraglich festgeschrieben, leistet Überstunden. Die müssen bezahlt werden, wenn der Arbeitgeber sie ausdrücklich angeordnet oder im Nachhinein genehmigt hat, sagt Uli Meisinger, Berater im Sozial- und Arbeitsrecht bei der Arbeitskammer des Saarlandes.

Das gilt auch, wenn der Chef die Überstunden duldet, er also weiß, dass sie geleistet werden müssen, um die Arbeit zu erledigen. Können sich Chef und Mitarbeiter über die Bezahlung von Überstunden nicht einigen, kann das Arbeitsgericht entscheiden. Im Ernstfall müssen Arbeitnehmer aber alles belegen können. Meisinger rät daher zu einer detaillierten Auflistung.