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Gelassen in die Zukunft: Fünf Dinge, die Sie vor Jahresende unbedingt erledigen sollten

Bevor Sie der Weihnachtsrummel richtig erfasst, gibt es in Sachen Finanzen fünf Dinge zu beachten. Wenn Sie diese Liste abarbeiten, sind Sie auf der sicheren Seite. Warum? Damit Ihnen kein Geld durch die Lappen geht.



1)    Wenn Sie Riester-Sparer sind, überprüfen Sie, ob die in 2012 gezahlten Beiträge ausreichen, um die volle Zulage und alle Steuervorteile zu bekommen. Nehmen Sie das Vorjahresbrutto (2011) mal vier Prozent. Von dieser Summe ziehen Sie die Zulagen ab und rechnen gegen, ob Sie in 2012 diesen Betrag gezahlt haben. Wenn nicht, zahlen Sie ihn nach. Der Mindestbeitrag ist jetzt 60 Euro pro Jahr für alle. Prüfen Sie gleichzeitig auch, ob Ihr Zulagenantrag überhaupt gestellt ist.

2)    Wenn Sie einen Bausparvertrag haben und Wohnungsbauprämien bekommen können, weil Sie unter den entsprechenden Einkommensgrenzen liegen, überprüfen Sie, ob Sie die Anträge für das Vorjahr und auch das Vor-Vorjahr eingereicht haben. Wenn nicht – bis 31. Dezember erledigen!

3)    Klären Sie, ob Sie Wertpapierverluste zu verrechnen haben, wenn Sie mit mehreren Banken arbeiten. Die Verlustverrechnungs-Bescheinigung muss bis 15.12.12 bei der jeweiligen Bank beantragt werden.

4)    Wenn Sie ein Immobiliendarlehen haben, überprüfen Sie, ob Sie ein Sondertilgungsrecht haben. Wenn ja, checken Sie Ihre Konten darauf, ob Sie eine Sondertilgung vornehmen können. Eine ausgelassene Sondertilgung kann im nächsten Jahr nicht nachgeholt werden.

5)    Wenn Sie als Selbständiger oder Freiberufler privat krankenversichert sind, überprüfen Sie, ob Sie eine kleine „Steuersparstrategie“ anwenden können: Wenn Sie die gesamten Versicherungsbeiträge, die 2013 fällig werden, noch in 2012 zahlen, können Sie diese auch für dieses Jahr in der Steuer geltend machen. Das macht also besonders dann Sinn, wenn Sie in 2012 sehr hohe Einnahmen hatten. Im nächsten Jahr haben Sie so Luft, auch Ihre „kleinen“ absetzbaren Versicherungen steuerlich geltend zu machen. Diese fallen sonst ja meistens unter den Tisch, da die Krankenversicherung den Höchstbetrag bereits übersteigt. Pfiffige Unternehmer planen das Vorziehen der Krankenversicherungskosten jetzt im 2-Jahres-Takt.

Erledigen Sie natürlich auch sonst noch all das, was Sie 2012 bislang in Geldangelegenheiten aufgeschoben haben. So können Sie sich im Dezember gemütlich bei Glühwein und Lebkuchen zurücklehnen. Eine schöne Vorweihnachtszeit wünscht Ihnen
Ihre Stefanie Kühn

Mehr über unsere Finanzexpertin Stefanie Kühn erfahren Sie hier.