Online-Steuererklärung – Schritt für Schritt erklärt
Eigentlich sollte die vorausgefüllte Steuererklärung mit Elsteronline alles einfacher machen. Aber gerade Einsteiger haben oft Probleme beim komplizierten Registrierungsprozess. Finanztest erklärt Schritt für Schritt wie es funktioniert.
Die Zeiten, in denen man für die Steuererklärung Formulare ausfüllen musste, sind vorbei. Mit Elsteronline werden die Daten elektronisch ans Finanzamt übermittelt. Allerdings fällt es nicht jedem leicht, sich durch den komplizierten Registrierungsprozess zu arbeiten. Das sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, eine Steuererklärung abzugeben. Denn die lohnt sich fast immer. Durchschnittlich bekommen Angestellte deutlich mehr als 800 Euro jährlich zurück, so das Verbrauchermagazin Finanztest in seiner aktuellen Ausgabe.
Schritt 1
Der erste Schritt zur elektronischen Steuererklärung ist die Registrierung auf Elsteronline.de. Steuerzahler haben dort die Wahl zwischen drei Anmeldungsvarianten: ElsterBasis, ElsterSpezial und ElsterPlus. Finanztest empfiehlt die kostenfreie Variante Basis, die sei für die meisten Nutzer völlig ausreichend. „Die Alternativen mit USB-Stick oder mit Sicherheitskarte plus Kartenlesegerät versprechen zwar mehr Sicherheit, schlagen aber mit 45 bis 150 Euro zu Buche“, erklären die Experten.
Bei der Basis-Version laden sich Nutzer ein Sicherheitszertifikat als Datei herunter. Wer das an einem nur ihm zugänglichen Ort auf dem Computer oder einer externen Festplatte speichert, habe vorgesorgt, so die Experten.
Nachdem Sie sich erfolgreich registriert haben, erhalten Sie zwei E-Mails. In der zweiten ist eine Aktivierungs-ID enthalten, die Sie aufbewahren müssen. Bevor Sie Ihre „vorausgefüllte Steuererklärung“ abrufen können, müssen Sie auf den Aktivierungs-Code warten. Den verschickt das Finanzamt aus Sicherheitsgründen per Post.
Schritt 2
Wenn Ihnen sowohl die ID als auch der Code vorliegt, können Sie weitermachen. Auf Elsteronline gehen Sie dann erneut auf „Registrierung“ und wählen „Eingabe der Aktivierungsdaten und Speichern des Elster-Zertifikats“. Im Anschluss können Sie eine eigene sechsstellige Pin vergeben, dann können Sie Ihr Software-Zertifikat speichern. Achten Sie darauf, wo sie es speichern, sie brauchen es ebenso wie die Pin, um sich künftig anzumelden.
Nach der Anmeldung beantragen Sie unter „Dienste“ und „Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung)“ Ihren Abrufcode. Den schickt Ihnen das Finanzamt wiederum per Post. Der Code erleichtert Ihnen die Arbeit, denn mit seiner Hilfe werden alle Informationen, die dem Finanzamt ohnehin vorliegen, automatisch in Ihre Erklärung eingetragen.
Dazu gehören neben persönlichen Daten auch Lohnsteuer und Krankenkassenbeiträge und Vorsorgeaufwendungen für Riester und Rürup. „Prüfen Sie unbedingt, ob die Angaben vollständig sind und ob alle gezahlten Beträge korrekt eingetragen sind. Sie sind für die Richtigkeit verantwortlich, nicht das Finanzamt!“, warnt Finanztest.
Schritt 3
Sobald Ihnen der zweite Code vorliegt, geht’s ans Eingemachte. Denn automatisiert sind in der Erklärung nur Basisdaten erfasst. Alle Angaben, die Ihnen Steuern sparen, wie etwa Fahrtkosten oder Aufwendungen für Handwerkerleistungen, müssen Sie selbst hinzufügen.
Unter „Formulare“ klicken Sie dann auf „Einkommensteuer“, anschließend auf „Einkommenssteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A)“. Nach Eingabe des Bundeslandes und der eigenen Steuernummer wählen Sie die Formulare die Sie brauchen. Den Hauptvordruck brauchen alle, daneben benötigen Arbeitnehmer Anlage N, in der Lohn und Arbeitswege angegeben werden. Je nach persönlicher Situation wählen Sie weitere Anlagen, etwa für Kind und Vorsorgeaufwand.
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Schritt 4
Im Hauptvordruck klicken Sie dann auf „Belegdaten abrufen/übernehmen“ um die dem Finanzamt bereits vorliegenden Daten einzufügen. Bedenken Sie, dass Krankenkasse und Arbeitgeber die Daten meist erst Mitte März übermitteln. Wenn Sie zu früh dran sind, könnten diese Angaben noch fehlen.
Ist aber alles komplett und sind die individuell benötigten Anlagen ausgefüllt, heißt es noch einmal genau drauf schauen und prüfen. Danach: Ab damit zum Finanzamt und übermitteln. Damit gilt Ihre Erklärung als abgegeben. Belege wie Rechnungen oder Spendenquittungen können Sie laut Finanztest sogar noch im neuen Jahr nachreichen.
Den vollständigen Bericht von Stiftung Warentest zum Thema „Online-Steuererklärung“ finden Sie hier (kostenpflichtig).
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