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Termingeschäfte

Ein Termingeschäft beschreibt ein Geschäft, das zum Abschlusszeitpunkt zwar den Kurs der Ausführung festlegt, die eigentliche Vertragserfüllung erfolgt aber erst zu einem späteren Termin. Komplementär hierzu steht das Kassageschäft, bei dem Vertragsabschluss und -erfüllung zeitlich sehr eng beieinander liegen (in der Regel innerhalb von zwei Handelstagen).

Unterschieden werden unbedingte und bedingte Termingeschäfte. Erstere kennzeichnen sich durch eine Erfüllungspflicht auf Verkäufer- und Käuferseite aus. Das bedeutet, dass der Käufer die Sache zum vorher vereinbarten Kurs bezahlen und abnehmen muss, der Verkäufer muss die Sache im Gegenzug auch liefen. Alternativ kann es auch zu einem Barausgleich kommen, sodass keine tatsächliche Lieferung stattfindet. Die Entsprechungen für unbedingte Termingeschäfte auf dem Finanzmarkt finden sich bei börslich gehandelten Futures (siehe Future) und außerbörslich gehandelten Forwards. Bedingte Termingeschäfte hingegen geben einer Seite das Recht, das Geschäft nicht auszuüben, häufig ist das die Käuferseite. Beispielhaft hierfür sind Optionen (siehe Option).

Termingeschäfte werden auf dem Terminmarkt abgeschlossen. Beispiele hierfür sind die EUREX für Finanztermingeschäfte oder die European Energy Exchange EEX (auch Strombörse genannt) für Energieprodukte in Leipzig.