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Lufthansa: Trickreicher Fluggast muss 36 Essen zahlen

Wirklich zu fliegen hatte der Münchner offenbar gar nicht im Sinn. (Symbolbild: Thinkstock)
Wirklich zu fliegen hatte der Münchner offenbar gar nicht im Sinn. (Symbolbild: Thinkstock)



Mit einem Trick verschaffte sich ein Mann insgesamt 36 Mal Zugang zur Lufthansa Business Lounge im Münchner Flughafen. Bis ihn die Airline ertappte und verklagte. Jetzt muss der Mann nachträglich bezahlen.

Stolze 745 Euro hatte ein Mann aus München für einen Business-Class-Flug der Lufthansa nach Zürich bezahlt. Offenbar wollte er für diesen Preis das Angebot der Airline bis zum Äußersten ausnutzen. Immer wieder buchte er kurzfristig seinen Flug auf einen späteren Termin um, nur um erneut Zugang zur Business Lounge im Flughafen zu bekommen.

Am Tag des Abflugs können die Gäste der Business Class die Lounge im Flughafen besuchen, wo ihnen ein kostenloses Büffet zu Frühstücks, Mittag- und Abendessen bereitgestellt wird. Auch Getränke und Snacks gibt es umsonst. Außerdem können sie Konferenzräume und Duschen nutzen.

Er nutzte das Angebot schamlos aus

Fünfunddreißig Mal checkte der Münchner ein und speiste in der Lufthansa-Lounge. Anschließend ließ er sein Ticket immer wieder auf einen anderen Tag umbuchen. Ein Jahr lang trieb er dieses Spiel, bis die Airline seinen Flug stornierte und den Kaufpreis erstattete. Dann kaufte er sich ein neues Ticket und wandte den Trick ein weiteres Mal an.

Schließlich kam ihm die Airline auf die Schliche und stellte eine Rechnung von 1980 Euro. Für jeden Schlemmer-Besuch berechnete sie 55 Euro. Der Mann weigerte sich den Betrag zu zahlen. Also ging der Fall vor Gericht. Er argumentierte, dass die Lufthansa keine Einschränkungen festgelegt hätte, wie oft ein Ticket der Business Class umgebucht werden könne. Die Fluggesellschaft stellte jedoch seine Absicht in Frage, irgendwann wirklich nach Zürich fliegen zu wollen.

Das Amtsgericht verurteilte den Mann zur Zahlung von Schadensersatz. Außerdem muss die Lufthansa ihre Vertragsbedingungen ändern, so dass die damit verbundenen Serviceleistungen nicht mehr ausgenutzt werden können.